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Dann geh doch zu Netto

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Nach langem war ich mal wieder bei einem Zentrallager. Mit einem Überseecontainer…

Es war Freitags, als ich den Auftrag per Smartphone App auf mein Handy bekam: 45 Fuß Container zum Netto Zentrallager in Kre… bringen.

Nachfrage beim Dispo: „Ich lade da aber nicht ab oder?“ „Nein, natürlich nicht.“ „Gut dann schönes Wochenende, ich melde mich Montag dann wenn der Theater kommt.“

Ja ich weiß, normalerweise entlädt man als Fahrer den LKW selber. In meiner Sparte (Kombinierter Verkehr) jedoch nicht. Da warte ich entweder dass der Kunde den Container entlädt oder Belädt und auch die entsprechende Ladungssicherung vornimmt.

Bei Netto kennt man die Regelung nicht

Ich hatte mich schon auf einen langen Tag bei Netto eingestellt. Zeitfenster war für 9 Uhr morgens gebucht, also war ich um 8 Uhr da. Angemeldet, extra drauf hingewiesen, dass es ein Überseecontainer ist, wurde auf den Parkplatz mit einem Pieper geschickt. Es wurde 9 Uhr, es wurde 10 Uhr. Halb 11 ging der Pieper und zeigte mir auch das Tor an, an welches ich fahren sollte.

Gut. Hingefahren, vor dem Tor stehen geblieben, eben bescheid gesagt, bin da und wieder raus in mein Auto. Nach 20 Minuten stand dann ein Netto Mitarbeiter neben mir und fragte nach dem Problem.

„Problem? Gibt auf meiner Seite keins. Nur bei euch denn in 10 Minuten kostet mein rumgestehe euer Geld. Nur die ersten 2 Stunden sind frei…“

„Ja wie? Und warum machst Du dann nicht leer?“ „Ähm… weil es nicht meine Aufgabe ist? Ihr habt Ware aus dem Ausland bestellt, diese wurde wie gewünscht in einem Überseecontainer im Rahmen des Kombiniertem Verkehres geliefert, also ist es eure Aufgabe, diesen zu entladen und besenrein zu hinter lassen.“

„Bei uns hat der Fahrer grundsätzlich zu entladen. Das bestellen wir so!“ „Ja ja mag ja sein. Aber nochmal: Ihr habt Ware bestellt, in einem Überseecontainer zu liefern, dieser wurde in Hamburg vom Schiff runter, mit dem Zug zum Terminal in … gebracht, dort habe ich den heute morgen aufgenommen und nun bin ich hier. Und Fahrer eines Überseecontainers entladen den Container grundsätzlich nicht! Steht so in den Statuten des beauftragten Logistikers. Wir als Fahrer sind lediglich für die pünktliche Bereitstellung des Containers verantwortlich, damit dieser durch den Versender beladen oder durch den Empfänger entladen werden kann.“

Die ganze Diskussion ging noch ein wenig weiter. Bis kurz vor 16 Uhr, denn da musste ich das Gelände verlassen, da die Herrschaften immer noch nicht bereit waren, den Container zu entladen. Also vollen Container wieder mit genommen, am Terminal abgesetzt und 2 Tage später wieder zum gleichen Zentrallager.

Heißt dann für Netto: 6 Stunden Standzeit, zweite Anfahrt, sowie die Entladung durch mich (war ja nur Palettenware, bei loser Ware hätte ich mich auch wieder geweigert) extra bezahlen. Hätte man sich sparen können, wenn man gleich abgeladen hätte.

Allerdings war das nicht das einzige Zentrallager von Netto wo ich letzte Woche war. In dem anderen hat man gleich von vornherein behauptet, man könne hier keine Überseecontainer entladen… Ging dann aber irgendwie doch 🙂

  1. Bauer Harms

    Ohne dieses Hintergrundwissen ist dass einzige was bei den Lagermitarbeitern nun hängengeblieben ist:
    Hier, jetzt musste der Typ extra nochmal zu uns fahren und doch selber abladen, haben wir also doch recht gehabt und er lieber gleich auf uns gehört.

    • Ich hab mich ja noch mit den Lagertypen unterhalten, weil die fragten warum ich wieder da bin. Habs denen dann erklärt und auch das ich ablade und das extra bezahlt bekomme.
      Bei dem anderen Netto stand es extra mit auf dem Lieferschein drauf, dass ich gegen zusätzliches Entgeld auch entlade.
      Original Wortlaut war: Sollten Fahreraktivitäten erforderlich sein, so sind 75€ extra zu berechnen.

      Denn es war ja ein Fehler von Edeka, dass mit anzugeben, dass ich die Paletten zu entladen habe.

  2. Jens

    Das möchte ich erstmal sehen dass die die Rechnung bezahlen…

    • Hi Jens,

      ich wüsste nicht warum die das nicht zahlen sollen. Der Fehler lag hier eindeutig bei denen, bzw. Edeka. Da die nicht mit angegeben haben, dass der Fahrer zu entladen hat und mich da den ganzen Tag zur Klärung ohne Ergebnis haben stehen lassen, werden nun mal die Kosten zu begleichen sein.

      Im Containerbereich ist es nun mal üblich, dass Standgebühren ab 2 Stunden fällig werden. Und rein Rechtlich nicht nur in unserer Sparte.

      § 412 Abs. 3 HGB rechtfertigt das berechnen von Standgeld.

      „Wartet der Frachtführer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld). „

      Einige Amtsgerichte haben auch entsprechende Urteile hierzu gefällt:

      1. Amtsgericht Bonn 33 Euro / Stunde Az: 3 C 356 / 00
      2. Amtsgericht Villingen 66 Euro / Stunde Az: 5 C 298 / 00
      3. Amtsgericht Wüpperfürth 1 C 244 / 06

      Nur um mal ein paar zu nennen.
      Die Zeit die ein Spediteur warten muss, bis das Standgeld zu berechnen ist, legt das Gesetz leider nicht fest. Bei uns im Containerbereich sind es ab 2 Stunden aufwärts. Egal welche Größe der Container hat.

      • Jens

        Du hast bestimmt recht mit deiner Antwort.

        Aber zwischen Anspruch haben und Anspruch durchsetzen liegen Welten. Und netto ist mit Sicherheit ein Großkunde, der seine Einkaufsmacht durchzusetzen weiß.

        Was nützt einem ein vor Gericht durchgesetzter Anspruch, wenn man vielleicht danach den Kunden los ist?

      • Das mag sein. Aber selbst Netto / Edeka geht mit Lieferranten / Transporteuren Verträge ein.
        Und wenn man nun so wie in diesem Fall eine Reederei mit dem bereitstellen des Containers und dem Transport des selbigen beauftrag, so gelten die Spielregeln der Reederei.

        Und da sind Grundsätzlich bei der Standzeit nur die ersten 2 Stunden frei. Danach kostet es Geld.

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Dann geh doch zu Netto

by Christian time to read: 4 min
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