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Sonntagsabends bereits ab 18 Uhr? Gehts noch?

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2015

Foto: kaemte  / pixelio.deQuelle: kaemte
Foto: kaemte / pixelio.de

Laut einem online Zeitungsartikel der Kieler Nachrichten fordern Schleswig Holsteins Speditionen nun, das die LKW’s Sonntags bereits ab 18 Uhr anstatt ab 22 Uhr los fahren dürfen. Als Fahrer fragt man sich da: Was für ein Gehirnfurtz kommt als nächstes?

Ausserhalb der Ferienzeiten sollen dann die LKW’s aufgrund des zu starken Konkurenzdrucks, ab 18 Uhr fahren dürfen. Und was ist? Der dortige Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) will die Forderung jetzt prüfen. Und das nur weil die Verantwortlichen in der Transport und Logistikbranche der Konkurenz nicht mehr gewachsen sind? Sie sind es doch selber schuld.

Erst die Frachtpreise Jahrelang runter Wirtschaften und nun rumheulen? Nicht nur das. Ich denke, als LKW Fahrer haben auch wir ein Anrecht darauf, das Wochenende so lange es eben geht mit unseren Familien verbringen zu dürfen. Wenn ich aber daran denke, das es immer noch zu viele Speditionen gibt, die sich einen feuchten Dreck darum scheren, was die Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten anbelangt, sehe ich jetzt schon was passieren wird, zumindestens bei den schwarzen Schafen der Branche.

Jeder Fahrer ist dazu Verpflichtet seine Wochenruhezeiten einzuhalten. Diese betragen Regulär 45 Stunden. Klar gibt es auch die Möglichkeit, das der Fahrer diese auf 24 Stunden verkürzen kann, aber im Anschluss muss die Reguläre Wochenruhezeit ja um 9 Stunden verlängert werden (Artikel 8 Abs. 7 VO 561/2006/EG). Gängige Praxis ist das aber nicht!

Selbst wenn ich noch so überlege, ich sehe keinen Sinn darin. Wo ist nun der Unterschied ob ich Montags morgens 4 Stunden eher beim Kunden stehen könnte oder nur 2 Stunden bevor hier die Arbeit begonnen wird? Als Fahrer kriege ich dann eh keine Pause rein. Klar, ich könnte dann die Tägliche Ruhzeit auf 9 Stunden verkürzen, aber wozu? Wenn ich doch länger als 12 Stunden arbeiten muss, stehen mir laut Gesetz eh 11 Stunden Pause zu (§ 7 Abs. 9 Arbeitszeitgesetz)!

Wie man anhand der Kommentare in dem Zeitungsartikel sehen kann, bin ich auch nicht der einzige der so denkt. Die Regelung wie bisher muss so bleiben. Ob man jetzt um 18 Uhr los darf oder nicht. Egal wer hier in Deutschland einen LKW über 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht bewegt, unterliegt den gleichen Gesetzlichen Bestimmungen. Sonntags ab 22 Uhr darf gefahren werden. Und eher nicht!

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Sonntagsabends bereits ab 18 Uhr? Gehts noch?

by Christian time to read: 3 min
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