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Nur noch 277 Tage

Zuletzt aktualisiert am 31. März 2024

Dann gibt es die nächste Änderung bei den Fahrerkarten. Denn bislang ist es noch so, dass wir für die letzten 28 Tage einen lückenlosen Nachweis über unsere Tätigkeiten haben müssen.

Jedoch ändert sich das ab dem 31.12.2024. Stand heute, 30.03.204 sind es bis dahin nur noch 277 Tage.

Aktuelle Regelung

Die aktuelle Regelung ist in der VO 581/2010 EG festgelegt. Sowohl das Auslesen der digitalen Fahrtenschreiber, als auch die Daten, wann die Fahrerkarte ausgelesen werden muss.

Das heißt also, dass wir aktuell für die letzten 28 Tage einen lückenlosen Nachweis über unsere Tätigkeiten führen müssen.

Kleiner Tipp am Rande: Wer wissen will, wie es auf seiner Fahrerkarte aussieht, sollte sich ein Kartenlesegerät und eine Software zum Auslesen der Fahrerkarte besorgen. Verbieten kann und darf euch das auch niemand. Die Fahrerkarte gehört euch, die Daten darauf ebenso.

Mobilitätspaket 1

Was hat das nun mit den Fahrerkarten zu tun?

Im Rahmen des am 31.07.2020 veröffentlichten Mobilitätspaketes wurde festgelegt, dass sich der Zeitraum für den lückenlosen Nachweis verlängert. Und zwar auf 56 Tage. Nachzulesen in der VO (EU) 2020/1054.

Das heißt folglich auch, dass sich dadurch der Zeitraum verdoppelt, in dem man uns kontrollieren und auch für Verstöße in diesem Zeitraum belangen darf und auch kann.

(11) Um eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die zuständigen Behörden bei Straßenkontrollen in der Lage sind, festzustellen, ob die Lenk- und Ruhezeiten des laufenden Tages und der vorausgehenden 56 Tage ordnungsgemäß eingehalten wurden.

VERORDNUNG (EU) 2020/1054 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Fahrtenschreiber für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen

Noch eine kleine Information zu diesem Thema, denn auch das wird für den grenzüberschreitenden Verkehr schon bald Realität.

Ford Kuga mit Anhänger im Wald

Für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewichte von 3,5 Tonnen gilt bereits eine Pflicht, einen digitalen Fahrtenschreiber zu verbauen.

Ab Mitte 2026 wird diese Grenze weiter heruntergeschraubt, auf 2,8 Tonnen, für den grenzüberschreitenden Verkehr auch schon in 277 Tagen. Also am 31.12.24.

Mein Ford Kuga hier auf dem Bild kommt schon auf ein zulässiges Gesamtgewicht 2250 kg. Mit meinem Tandemanhänger dahinter komme ich auf 4350 kg. Wäre also im Falle einer gewerblichen Nutzung definitiv Fahrtenschreiber pflichtig.

Für alle anderen Informationen rund um die Fahrerkarte gilt aber auch weiterhin mein Artikel zu diesem Thema.

Nur noch 277 Tage

by Christian time to read: 3 min
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