Zuletzt aktualisiert am 5. Januar 2015
Ab dem 01.01.2014 tritt eine neue Spesenregelung in Kraft.
Gab es bis lang ab einer Abwesenheit von 8 Stunden nur 6€ Spesen, gibt es künftig 12€. Leider wird sich für den Fernverkehr nichts ändern, da ab einer Abwesenheit von 24h auch weiterhin nur 24€ vorgesehen sind.
Somit sieht die Regelung zukünftig nur eine Abwesenheit von 8 oder 24 Stunden vor.
Quelle
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Ich bin aktiver Berufskraftfahrer in zweiter Generation. Ich übe diesen Job nun seit über 27 Jahren aus und habe in der Zeit viele verschiedene Bereiche des Transportsektors durchlaufen. Darunter waren auch kurze Abstecher in die Disposition, Lager, Fuhrparkleitung.
Auf dieser Seite gebe ich lediglich meine eigene Meinung wieder.
Bei rechtlichen Themen empfehle ich immer den Gang zu einem entsprechenden Anwalt.
Veröffentlicht in Allgemein und Gesetzliche Änderungen
Es wird der Eindruck vermittelt, als ob es tatsächlich mehr Geld gibt, speziell im Nahverkehr. Das ist aber nicht der Fall. Geändert wurde nur die steuerliche Behandlung der pauschalierten Verpflegungszuschläge, hier die sogenannte Steuerfreiheit.
Was an Spesen tatsächlich gezahlt wird, bleibt auch weiterhin dem Arbeitgeber überlassen, soweit ein Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes aussagt.
Es gilt auch weiterhin, das der Arbeitgeber für Nicht gezahlte Spesen / Differenzen am Jahresende eine Bescheinigung über nicht gezahlte Spesen auf Verlangen des Arbeitnehmers ausstellen muss, damit diese bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können.
Und somit ist es "mehr" Geld für den Nahverkehr. Auch wenn sich das erst bei der Steuererklärung bemerkbar macht.
Spesen sind und waren immer schon nur von Steuerlichem Belang. Egal wer Sie geltend gemacht hat…