Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Neue Spesensätze ab 01.01.2024

Zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2024

Ab dem 01.01.2024 soll es sowohl bei Abwesenheit im Inland als auch im Ausland neue Mindestsätze für den Verpflegungsmehraufwand (Spesen) geben. Allerdings gibt es da bisher unterschiedliche Meldungen. Die einen sagen es sind bei min. 8 Stunden Abwesenheit 15 € und bei 24 Stunden 30 €. Die anderen gehen hier von 16 € und 32 € aus.

Bis zum Januar sind noch ein paar Tage, allerdings gehen hier die Meinungen auseinander. Beschlossen ist da allerdings meines Wissens nach auch bisher nicht wirklich was.

Ab wann bekommt man Spesen

Ab wann man welche Höhe des Verpflegungsmehraufwand bekommt, hängt davon ab, wie lange man von zu Hause weg ist.

Bisher gilt: ab 8 Stunden sind es 14 €, ab 24 Stunden sind es 28 €.

Ab dem 01.01.2024 sollen entweder 15 € oder 16 € gelten, wenn man 8 Stunden von zu Hause weg ist, und 30 € oder 32 € bei 24-stündiger Abwesenheit.

An- und Abreisetage wurden auch bisher mit 14 € vergütet, sollen ab dem 01.01.24 dann mit 15 oder 16 € vergütet werden.

Was steht denn im Gesetz

Im Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) ist auf Seite 94 zu finden, dass ab Januar § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG eine Anhebung der Spesensätze auf 15 und 30 € vorsieht.

Referentenentwurf sagt es eigentlich schon: Es ist noch nichts beschlossen!

Also gehen wir davon aus, dass es min. für die An- und Abreise, sowie die tägliche Abwesenheit ab 8 Stunden 15 € und ab 24 Stunden min. 30 € geben wird.

Sollte der Fall zu treffen, dass das Ganze noch höher ausfällt, können wir uns noch mehr freuen.

Und ja, auch an die Lieben nie zufrieden zu stellenden: Es ist nicht die Welt, was erhöht werden wird. Aber seit doch einfach froh, wenn erhöht wurde.

Noch eine Anmerkung zum Abschluss, da ja immer wieder als Kommentare auftaucht, dass man den Arbeitgeber wechseln soll, wenn dieser keine Spesen zahlt. Spesen sind keine Pflichtveranstaltung für den Arbeitgeber. D.h. er muss diese nicht zahlen. Allerdings ist er verpflichtet, euch eine Bescheinigung über nicht gezahlte Spesen auszustellen, damit Ihr diese dann bei der Lohnsteuer geltend machen könnt. Hier werden allerdings auch nicht die vollen 100 % angerechnet, so weit ich weiß.

Nachtrag

Es steht nun fest, dass aus der Spesenerhöhung nichts geworden ist. Es war quasi mal ein Nice to Know. Aber 2 Euro mehr sah man in Berlin nicht ein. Das könne man sich nicht leisten oder so ähnlich.

Neue Spesensätze ab 01.01.2024

by Christian time to read: 3 min
0