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Irrtum: Krankheit ist nicht gleich Kündigungsschutz

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2023

Immer noch weit verbreitet ist der Irrtum, dass eine Krankheit davor schützt, dass man nicht gekündigt wird.

Das ist ein grundlegender Irrtum! Die Krankheit selbst kann der Grund für eine Kündigung sein.

Sicherlich gibt es auch für diesen Fall gewisse Regeln, die zu beachten sind, damit ein Arbeitnehmer während der Krankheit gekündigt werden kann:

  • Wurden die Kündigungsfristen eingehalten? (§ 622 BGB)
  • Ist die Kündigung sozial begründet?
  • Ist ein Ende der Krankheit absehbar?

Allerdings muss man dazu sagen, dass diese soziale Rechtfertigung nur dann erforderlich ist, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Betrieb gearbeitet hat. Sollte allerdings ein Ende der Krankheit nicht absehbar sein, dann ist auch hier eine Kündigung gerechtfertigt, sofern diese begründet ist.

Allerdings gibt es Arbeitnehmer, die einen »zeitlichen« Kündigungsschutz haben.

Dazu zählen u. a. Betriebsräte, Mitglieder einer Personalvertretung, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung. Weitere Personenkreise sind im § 15 KSchG festgelegt.

Irrtum: Krankheit ist nicht gleich Kündigungsschutz

by Christian time to read: 1 min
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