Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Irrtum: Krankheit ist nicht gleich Kündigungsschutz

Christian 0

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2023

Immer noch weit verbreitet ist der Irrtum, dass eine Krankheit davor sch?tzt, dass man nicht gek?ndigt wird.

Das ist ein grundlegender Irrtum! Die Krankheit selbst kann der Grund f?r eine K?ndigung sein.

Sicherlich gibt es auch f?r diesen Fall gewisse Regeln, die zu beachten sind, damit ein Arbeitnehmer w?hrend der Krankheit gek?ndigt werden kann:

  • Wurden die K?ndigungsfristen eingehalten? (??622 BGB)
  • Ist die K?ndigung sozial begr?ndet?
  • Ist ein Ende der Krankheit absehbar?

Allerdings muss man dazu sagen, dass diese soziale Rechtfertigung nur dann erforderlich ist, wenn der Arbeitnehmer l?nger als 6 Monate im Betrieb gearbeitet hat. Sollte allerdings ein Ende der Krankheit nicht absehbar sein, dann ist auch hier eine K?ndigung gerechtfertigt, sofern diese begr?ndet ist.

Allerdings gibt es Arbeitnehmer, die einen ?zeitlichen? K?ndigungsschutz haben.

Dazu z?hlen u. a. Betriebsr?te, Mitglieder einer Personalvertretung, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung. Weitere Personenkreise sind im ? 15 KSchG festgelegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Irrtum: Krankheit ist nicht gleich Kündigungsschutz

by Christian time to read: 1 min
0