Zuletzt aktualisiert am 22. März 2014
Es wurde in den Medien, als auch hier schon, mehrfach darüber berichtet, das viele LKW Fahrer (darunter vorwiegend Osteuropäische) die Wochenenden regelmäßig im LKW verbringen.
Laut Artikel 8 Abs. 8 der EU Verordnung 561/2006 ist es aber nicht erlaubt, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen:
(8) Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten
und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über ge-
eignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.
Die Reduzierte Wochenruhezeit darf / kann alle 14 Tage eingelegt werden. Und wiederrum max. alle 14 Tage muss eine Reguläre Wochenruhezeit von 45 Stunden eingelegt werden.
Es wurden schon länger Stimmen laut, das die Einhaltung dieser Wochenruhezeiten hier in Deutschland endlich mal kontrolliert werden, was in unseren EU Nachbarländern ja schon seid Jahren gang und gebe ist, doch das hier Zuständige BAG sah sich lange Zeit ausser Stande, diesen Kontrollen Nachzukommen. Die Ausreden hierfür waren immer wieder die gleichen: Zu wenig Personal, keine Gesetzliche Grundlage, man könne die Fahrer ja nicht in Ihrer Ruhezeit stören. Zu letzterem sage ich nur: KANN MAN DOCH!
Und genau das soll jetzt laut der Seite BKF-TV geschehen. Doch ich bin noch nicht davon überzeugt, das es auch wirklich kontrolliert wird.
Lassen wir uns mal überraschen.
[UPDATE]
Wie ich jetzt in den letzten Tagen / Wochen feststellen musste, waren wirklich mehr Kontrollen auf den Autobahnen zu sehen. Ich bin zwar selber in keine geraten, doch konnte ich auf der A44 und A2 Täglich die eine und auch andere LKW Kontrolle beobachten. Vorwiegend wurden hier Osteuropäische LKW’s kontrolliert.
Ich hoffe das die Beamten hier auch mal in Sachen Kabotage etwas genauer hin gesehen haben….