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Ich bin ja nicht versichert

Jedes Jahr kommt die Zeit, wo es kalt wird und sich Eis auf dem Planendach bildet

Aber auch die gleiche Zeit, wo immer noch viele der Meinung sind, Sie seien ja nicht versichert, wenn Sie Eis und Schnee von den Dächern entfernen sollen.

Doch das ist so nicht richtig.

Man ist verpflichtet

Als Fahrzeugführer ist man verpflichtet, vor Fahrtantritt Eis und Schneemassen von den Fahrzeugaufbauten zu entfernen. Immer wieder taucht dann aber zeitgleich die weitverbreitete Irrtümliche Meinung auf, man sei ja nicht versichert, wenn man dieser Verpflichtung nach kommt und der Arbeitgeber ja auch nichts dazu beitragen müsse.

Gefährdungsbeurteilung

Das der Arbeitgeber keinerlei Verpflichtung unterliegt, stimmt nicht. Das das Entfernen von Eis und Schnee dem Fahrzeugführer obliegt, steht ganz klar ausser Frage. Doch der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Tätigkeit in einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. D.h. er muss prüfen, ob zu jeder Zeit eine Gefährdung seines Arbeitnehmers ausgeschlossen ist, wenn er dieser Tätigkeit nachgeht.

Im Zweifelsfall muss er auch die geeigneten Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Also entweder eine Leiter, einen Luftschlauch wie den RSAB / AirPipe oder für Kofferaufbauten das Eisbart System.

Keine Ausreden

Klar, das ganze ist natürlich mit Kosten verbunden. Doch Ausreden gibt es hier nicht. Weder für Arbeitgeber, noch für uns Fahrer. Der § 23 StVO ist da sehr eindeutig. Die o.g. Präventivsysteme lassen sich auch gut über das De-minimis Programm fördern.

Die Berufsgenossenschaft

Es hält sich vehement das Gerücht, man sei dabei nicht versichert. Doch das stimmt nicht. Klar, immer wieder wird behauptet, dass man im Falle eines Falles vom Dach nicht versichert ist. Das stimmt auch fast. Aber es sagt ja auch niemand, dass man auf das Dach des Aufbaus muss um Eis und Schnee zu entfernen.

Die Notwendige UVV beschreibt auch die nötigen Dinge, die man nutzen darf um gefahrlos und unter Versicherungsschutz seiner Verpflichtung nach zugehen.

Punkt 3.15 der BGI 598:

3.15 Beseitigung von Schnee und Eis
Vor Fahrtantritt hat der Lkw-Fahrer Schnee- und Eisreste vom Dach zu entfernen, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht durch herabfallende Schnee- oder Eisreste behindert oder gefährdet werden.
Der Arbeitgeber muss diese Tätigkeit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Leitern sind nur in Ausnahmefällen zu benutzen.
Wird zum Entfernen eine Anlegeleiter verwendet, sind mindestens folgende Maßnahmen erforderlich:

Leiter mit einer ausreichenden Länge benutzen, da die obersten vier Sprossen nicht bestiegen werden dürfen;
den richtigen Anstellwinkel wählen (ca. 65° bis 75°) und
Leiter gegen Umkippen bzw. Wegrutschen sichern, z. B. durch einen Leitergurt.

Verfügt der Wechselbehälter über ein Planendach, kann der Lkw-Fahrer auf die Ladefläche des Fahrzeugs steigen und von innen mit Hilfe von Stecklatten usw. gegen die Abdeckplane drücken.
Bei Planendächern ist die Montage von Luftsäcken unter der Plane eine sichere Lösung zur Entfernung von Eis und Schnee (z. B. Roof-Safety-Air-Bags – RSAB). Hierbei werden die Luftsäcke mittig entlang der Längsachse mit Hilfe der bordeigenen Luftversorgung aufgepumpt und schaffen so ein Schrägdach, von dem Schnee und Eis herunter rutschen.
Ein geeignetes Gerüst bietet ebenfalls den nötigen Schutz. Auf einigen Raststätten finden sich bereits Räumstellen.

 
Somit ist es durchaus machbar, auch unterwegs Eis und Schnee vom Dach runter zu kriegen und das auch mit Versicherungsschutz durch die BG. Und wie gesagt, vieles lässt sich via De-minimis fördern. Einfach mal auf der Seite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr nachschauen.

Neukauf oder Nachrüsten

Die Präventiv Systeme lassen sich bei vielen Herstellern wie Krone oder Schmitz CargoBull gleich bei Neubestellungen von Aufliegern oder Anhängern gleich mitbestellen. Ein Nachrüsten ist in vielen Fällen aber auch durchaus Möglich.

Fast jeder Aufbau lässt sich mit einen Luftsack oder dem Eisbartsystem nachrüsten.

Ich bin ja nicht versichert

by Christian time to read: 5 min
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