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Die Anreise zum LKW

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Zuletzt aktualisiert am 29. Juli 2018

Wie die Anreise zum LKW gehandhabt wird, hängt davon ab, wo der LKW steht.

In erster Linie ist die Anreise zum LKW, sofern dieser am Standort der Firma oder am Wohnsitz des Fahrers steht, nicht nachtragspflichtig.

Doch es wurde anonym eine Petition beim Petitionsausschuss eingereicht, die das nun ändern soll.

 

Der IST-Zustand

Wie ich eingangs schon schrieb, muss ich die Anreise zum LKW, sofern dieser am Standort der Firma, dem Wohnsitz des Fahrers oder an dem zugewiesenen Einsatz Ort (etwa der Kunde wo grundsätzlich der „Dienst beginnt und endet“) steht, nicht nachtragen. Die Anreise zählt hier mit zur Pausenzeit. Die Pflicht für den Nachtrag der entsprechenden Ruhezeiten bleibt hiervon unberührt.

Die Petition

Diese Petition soll dies nun ändern. So soll nun die generelle Anreise zum LKW, unabhängig vom Standort als Arbeits- und Lenkzeit nachgetragen werden. Und nur so als Info nebenbei, der Petitionsausschuss hat das ganze durchgewunken.

Hintergrund des Ganzen ist, dass viele Osteuropäer mit Bussen von ihrem Heimatort / Sammelpunkt zum LKW gebracht werden, der irgendwo in Europa geparkt wurde.

Hier schreibt der Artikel 9 im Absatz 3 der VO 561/2006/EG vor:

 

Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um mit einem nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen-
den Fahrzeug zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am
Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet,
anzureisen oder von diesem zurück zureisen, ist als andere Arbeiten anzusehen.

Heißt im Umkehrschluss, die Fahrer die mit Bussen zu ihren LKW’s gebracht werden, müssen diese Zeit als andere Arbeiten nachtragen und ggf. eine tägliche Ruhezeit einlegen, bevor diese mit dem LKW auf Tour gehen können. Machen natürlich die wenigsten.

Und was soll nun geändert werden?

Die Kurzfassung der Petition findet sich auf der Seite des EU-Petitionsausschusses. Da ich den Wortlaut jetzt nicht extra kopieren will, lest ihn Euch bitte kurz durch.

Das Ganze soll nun dazu beitragen, dass ich als Fahrer meine Anreise zur Firma mit einem Fahrzeug, welches nicht in den Geltungsbereich der 561 fällt, als Lenkzeit nachtragen muss. Heißt, fahre ich mit dem Fahrrad zur Firma, trage ich die Zeit, die ich dafür gebraucht habe, als Lenkzeit nach. Wenn ich meinen LKW abends wieder abgestellt habe, muss ich die Zeit, die ich mit dem Fahrrad nach Hause gefahren bin, auch nachtragen. Als Lenkzeit.

Verhindern soll damit, daß die Fahrer die, wie oben schon erwähnt, mit Bussen zur Ihren LKW’s gebracht werden, nicht sofort los fahren können, da je nachdem wo der LKW steht. Das ganze soll der Verkehrssicherheit dienen.

Auswirkungen dessen

Ungeachtet der Tatsache, dass der Artikel 9 Abs. 3 dies bereits jetzt schon vorsieht, müssten ALLE Fahrtenschreiber dahin gehend geändert werden, so das man die Anreisezeit als Lenkzeit nachtragen kann. Bei den Digitalen wäre das kein Problem, da dies durch ein Softwareupdate gelöst werden kann, bei Analogen jedoch müsste der Ganze Tacho ausgetauscht werden, da die Tachoscheiben nicht den notwendigen Platz bieten, um so etwas aufschreiben zu können.

Nicht nur das. Das Ganze zieht einen immensen Rattenschwanz nach sich. Wenn ich die Lenkzeit nachtragen muss, wirkt sich das logischerweise auch auf die Tageslenkzeit / Wochenlenkzeit aus.

Wenn ich bsp. eine Anreisezeit von 4 Stunden habe, weil meine Fa. 600 km weit weg ist, bleiben mir für den Tag nur noch 5 Stunden zur Verfügung, die ich meinen LKW bewegen dürfte. Ist der Weg noch weiter, müsste ich eventuell auch eine tägliche Ruhezeit einlegen und könnte somit nicht meine volle Zeit, die ich pro Woche zur Verfügung habe, ausnutzen.

Meine Meinung

Doch wie gesagt, der Artikel 9 ist nicht nur in meinen Augen bereits vollkommen ausreichend, da ich bereits jetzt meine Anreise unter den o. g. Bedingungen nachtragen muss. Eine Änderung des Wortlautes im Artikel 9 bringt auch nicht den gewünschten Effekt, dass dadurch die Verkehrssicherheit verbessert wird. Denn was nützt es, wenn man wie bereits jetzt das ganze Nachtragen muss, aber keiner, das ganze kontrolliert?

Da kann man noch so viele Änderungen beantragen: Solange keine flächendeckenden Kontrollen vorhanden sind, ist es das Papier nicht Wert, auf dem solche Verordnungen gedruckt sind.Nicht nur das. Da gefühlte 90 % aller Fahrer ein Festgehalt bekommen, bringt das ganze auch nichts, da ich als Fahrer weder einen Freizeit noch einen Geldvorteil dadurch habe, dass ich die Anreise als Arbeitszeit / Lenkzeit nachtragen muss. An meiner Stundenanzahl ändert sich nichts. Ich kann halt nur eine oder mehrere Touren weniger in der Woche fahren. Und das ist dann wieder der wirtschaftliche Nachteil für die Unternehmen.Gerade jetzt, wo sich der Fahrermangel endlich mal bemerkbar macht, will man den Unternehmen einen weiteren Knüppel zwischen die Beine werfen.

Und ich denke, ich bin da nicht der Einzige, der gerne in der jetzigen Firma tätig ist. Durch so was gefährdet man auch Arbeitsplätze. Daher sollte an der bisherigen Vorschrift auch nichts geändert werden, denn Sie ist mehr als ausreichend, da Sie genau die Vorschriften erfüllt, die gefordert werden. Man hätte hier eher dafür sorgen müssen, dass mehr die Einhaltung des Artikel 9 kontrolliert und geahndet wird.Die Lenk- und Ruhezeit Verordnung in der aktuellen Fassung findet Ihr auf der Seite des EU Parlamentes.

 

  1. Holger Barycza

    Das Zauberwort heißt Geltungsbereich,
    du musst wenn dein LKW in Deutschland steht und du in Deutschland wohnst, gar nichts nachzragen
    wohnst, nachtragen!

    • Holger den Artikel hast Du gelesen?

      Die Anreise von zu Hause zum FIRMENSITZ muss nicht Nachgetragen werden. Fahre ich mit einem Firmenwagen oder werde mit dem Sammelbus der Firma zu meinem LKW gebracht ist das Arbeitszeit und muss Nachgetragen werden.

      Und da Du den Geltungsbereich ansprichst: Die VO 561/2006/EG hat Ihren Geltungsbereich auch in Deutschland. Der entsprechende Auszug, in diesem Fall Artikel 9 der VO 561/2006/EG, habe ich ja zitiert und erklärt.

      Somit Anreise mit Bus oder Firmenwagen zu dem irgendwo in Deutschland stehenden LKW, SOFERN nicht auf dem Betriebsgelände der Spedition, ist als andere Arbeiten im Fahrtenschreiber nachzutragen.

      Vielleicht taucht ja jetzt noch die Frage auf, wie die das denn Kontrollieren wollen… Nun mit den alten Tachos ist das nicht möglich. ABER… Mit den Fahrtenschreibern, die seit letztes Jahr Juli für Neufahrzeuge vorgeschrieben sind, geht das relativ einfach, da diese anhand der GPS Koordinaten aufzeichnen, wo das Fahrzeug gestanden hat.

      Heißt also, wenn du in Darmstadt wohnst, der LKW aber in Kassel auf dem Autohof steht, wird die Antwort auf die Frage recht interessant, wie Du dahin gekommen bist und warum das nicht als Arbeitszeit nachgetragen wurde. Und schon wird ein Bußgeld fällig…

      • Holger Barycza

        Ich denke ja, das bei privater Anreise, kein Nachtrag notwendig ist, es ist nicht relevant ob du 2 oder 100km zur Arbeitsstelle fährst, solang es privat ist, bei einem vom Betrieb gestellten oder bezahlte Fahrzeug
        ( Sammelbus) ist das von der rechtlichen Seite anders,

      • Holger, es geht darum das die Anreise mit Sammelbussen und / oder Dienstwagen als Arbeitszeit nachzutragen ist. Nichts anderes steht in dem Artikel.

        Dein LKW wird wohl kaum dauerhaft irgendwo in Deutschland auf einem Autohof geparkt sein, wo Du mit dem privaten PKW hinfahren musst. Zumal Du Dich bei sowas selber bescheißt und im Falle einer Klage gegen den entsprechenden Arbeitgeber diese Anreise nicht bezahlt bekommst.

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Die Anreise zum LKW

by Christian time to read: 7 min
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