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Veröffentliche Beiträge in “Aktionen”

Nur noch 277 Tage

Dann gibt es die nächste Änderung bei den Fahrerkarten. Denn bislang ist es noch so, dass wir für die letzten 28 Tage einen lückenlosen Nachweis über unsere Tätigkeiten haben müssen.

Jedoch ändert sich das ab dem 31.12.2024. Stand heute, 30.03.204 sind es bis dahin nur noch 277 Tage.

Irgendwann reicht es

Lange wollte ich nichts dazu sagen. Doch irgendwann reicht es. Irgendwann ist das Maß voll, das Fass übergelaufen, die Kacke am Dampfen (ok, das nicht wirklich). Man könnte das ellenlang weiterführen.

Doch kurz gesagt, es reicht eigentlich, dass andere unseren Beruf schlecht machen und das Image bis zum Gehtnichtmehr ruinieren, da müssen vermeintliche Berufskraftfahrer, die sich auch noch als Profi bezeichnen, nicht noch Ihren Beitrag dazu leisten. Reicht eigentlich, wenn andere das machen.

Tipps für Anfänger

Es ist ein Unterschied, ob ich einen Beruf erlerne, oder diesen als Quereinsteiger ergreife. Als Azubi lerne ich innerhalb meiner Ausbildungszeit die wesentlichen und wichtigen Handgriffe. Als Quereinsteiger bekomme ich lediglich ein Grundwissen vermittelt und darf dann je nach Betrieb zu sehen, wie ich klarkomme.

Gut, das ist zwar heutzutage immer noch besser, im Gegensatz zu damals, als ich mit dem Fahren angefangen habe. Bei mir war es vor fast 30 Jahren noch so: Papiere liegen im LKW, hier ist der Schlüssel, meld dich, wenn die Karre leer ist.

Warnblinker im Stau – Pflicht oder nicht

Durch einen verlinkten Artikel von TruckOnline auf Facebook, wurde ich auf diese Frage, die sich mir eigentlich noch nie gestellt hat, aufmerksam.

Ist das Einschalten der Warnblinkanlage bei einem Stauende Pflicht oder nicht? Wie zuvor erwähnt, mir stellt sich diese Frage nicht, denn sobald ich ein Stauende sehe, schalte ich diese ein. Ob nun Pflicht oder nicht, ist mir dabei relativ egal.

Aktuelle Mauterhöhung treibt die Preise in die Höhe

Aktuell laufen verschiedene »Protestaktionen« gegen die bereits beschlossene Mauterhöhung, die im Dezember kommt. Doch leider sind es nur Proteste und keine konkreten Aktionen, die auch was bewegen könnten. Ich wollte mich eigentlich nicht dazu äußern, mach es aber aufgrund vieler Anfragen dennoch.

Ob nun Demos, Petitionen oder Jammerkampagnen bei Facebook. Die Auswahl dessen, was getan wird, ist begrenzt, aber so wirklich will niemand etwas gegen die Mauterhöhung unternehmen.

Noch was zum Thema Kündigung

Viele Arbeitgeber machen sich ein aktuelles Urteil des BAG zur Nutze, um Arbeitnehmern den ausstehenden Lohn nicht zahlen zu müssen. Man sieht das Urteil als Freibrief an und legt dieses Urteil fantasievoll aus. Daher sollte man sich immer darüber im Klaren sein, wann welches Handeln als Arbeitnehmer unangenehme Konsequenzen haben kann.

Doch worum geht es eigentlich? Es geht um das BAG Urteil vom 08.09.21 (Az. 5 AZR 149/21), welches Arbeitgebern mittlerweile als Steilvorlage dient, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einfach einzustellen. Denn dieses Urteil hat zudem geführt, was Arbeitnehmer nicht auf dem Schirm hatten / haben und Betriebsräte befürchteten.

Das Gejammere über den Fahrermangel

Immer wieder fühlen sich Fahrer berufen, hierzu Ihren Kommentar abzugeben. In vielen dieser Kommentare liest man immer wieder, dass der Lohn mit der Hauptgrund ist, warum keiner mehr den Job machen will. Doch es ist nicht nur der Lohn. Was den Fahrern sonst noch auf den Magen schlägt, erläutere ich hier.

Um es vorwegzusagen: Die Firma, wo alles Gold ist, was glänzt und es nur nach Rosen duftet, die gibt es nicht. Arbeiten muss man überall, bei der einen Firma mehr, bei der anderen weniger.

Kündigung Teil 2

Das Thema Kündigung ist vielschichtig. Welche Arten gibt es, wann habe ich Kündigungsschutz, was muss ich wann wie beachten, wo finde ich was über die Fristen. Ich werde in diesem Artikel versuchen, auf dieses Thema einzugehen.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz vor Kündigungen »geschützt«, die sozial ungerechtfertigt sind. Dieser instabile Kündigungsschutz greift dann, wenn man länger als 6 Monate ohne Unterbrechung im Betrieb arbeitet und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat.

Im Kündigungsschutzrecht gibt es verschiedene Arten von Kündigungsmöglichkeiten, die ebenfalls verschiedene Voraussetzungen haben, um rechtswirksam zu sein.

Kündigung

Auch wenn eine Kündigung in unserer Branche zurzeit aufgrund des Fahrermangels selten ist, kommt es dennoch vor, dass bei dem einen oder anderen eine Kündigung im Briefkasten liegt. Grundsätzlich gibt es für den Gekündigten und auch für den der kündigt gewisse Spielregeln, an die sich beide Parteien zu halten haben.

Wann darf gekündigt werden und vor allem wie? Darauf möchte ich in diesem Beitrag einmal eingehen.

Gewerkschaftsbeitrag No. 7895752

Mehr oder weniger so etwas. Ok, neues Jahr, altes Thema. Kaum schreibt man was in den sozialen Medien über Gewerkschaften, eventuell sogar, was man diesen zu verdanken hat, kommen Sie alle wieder aus Ihren Löchern gekrochen und posten Ihre Gründe und »Ausreden«. Wie immer eigentlich.

Die, die nicht Mitglied in einer Gewerkschaft sein wollen. Die Liste der Gründe ist nicht lang, sie wird nur immer und immer wieder wiederholt.