Gerade bei Facebook ein Bild eines Bußgeldbescheides gesehen!
Ich hatte das Thema „Privatfahrten mit Fahrzeugen über 7,5t zGM“ schon 2016 behandelt, aber es ist wohl noch nicht weit genug Vorgedrungen.
Aus Urheberrechtlichen Gründen, kann ich derzeit den Bußgeldbescheid nicht veröffentlichen, da ich den entsprechenden Urheber nicht kenne.
Im Bußgeldbescheid geht es um den Verstoß gegen die Fahrpersonalverordnung (FPersV) und Fahrpersonalgesetz (FPersG), Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 8 Abs. 1 und § 8a Abs. 1,2 und 3 FPersG. Der Bußgeldbescheid wird entsprechend § 8 Abs. 2 bzw. § 8a Abs. 4 FPersG. gahndet.
So stehs zumindes in dem Bescheid.
Daher hier nur Auszugsweise, was drin steht:
Am dd.dd.jjjj ist Ihnen Gelegenheit gegeben worden, sich zu den erhobenen Beschuldigungen zu äußern.
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wurde die Festsetzung eines Bußgeldbetrages in voller Höhe des im Bußgeldkatalog vorgesehenen Höchstbetrages abgesehen.
Der nächste Satz stimmt allerdings, da das Thema nun schon oft genug in diversen Zeitungen, Blogs, Foren und Fahrergruppen in den Sozialen Medien breitgetreten wurde:
Allerdings gehört es zu den Grundkenntnissen eines Berufskraftfahrers, dass es keine „Privatfahrten“ mit einem Fahrzeug über 7,5t zul. Gesamtgewicht gibt.
Also, noch mal: Es gibt keine Privatfahrten mit Fahrzeugen über 7,5t zGM! Wenn ihr meint, mit eurem „Dienstwagen“ einen Umzug oder sonstiges Privater Natur durchzuführen, hat die Karte zu stecken. Auch Tacho auf Out of Scope stellen ist nicht drin!
Ihr solltet dabei beachten, dass die Fahrt ebenfalls den Sozialvorschriften unterliegt und Ausswirkungen auf eure Gesamtlenkzeit in der Woche, bzw. Doppelwoche, sowie auf die Wochenruhezeit hat.
Und um euch mal eine Summe zu nennen: 895€ kostet der Verstoß. Dieser wurde aber hier in diesem Fall auf fast die Hälfte reduziert.