Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Coronazeiten

0

Zuletzt aktualisiert am 5. April 2021

Oder: Wenn man wegen einer simplen Sache viele Telefonate führen muss 🙂

Aktuell ist das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgesetzt. Das Bundesamt für Güterkraftverkehr hat eine Liste, welche Transporte aktuell wegen Corona auch an diesen Tagen durchgeführt werden dürfen.

 
Das BAG ist nicht mehr sehr Auskunftsfreudig, wie ich feststellen muss.
 

 

Die Liste

Eigentlich hat das BAG auf seiner Seite eine Liste mit den Gütern veröffentlicht, die aufgrund von Corona auch an Sonn- und Feiertagen transportiert werden dürfen.
 
Nach dieser Liste, dürfen in einigen Bundesländern grundsätzlich alle Waren von A nach B transportiert werden, ohne Einschränkungen. In anderen wiederrum nicht alle.
 

In Bayern ist alles anders

Sagt man ja so. Und ja auch auf dieser Liste ist es in Bayern anders.

Dort steht für Bayern:

Generell alle Beförderungen einschl. Leerfahrten werden erfasst.(nur notwendige Fahrten)

So. Was sind nun nur notwendige Fahrten?
 

Die Telefonodysse beginnt

Logischerweise fragt man zuerst bei denen nach, die diese Liste veröffentlicht haben, in der Hoffnung auf Antworten. Also das Bundesamt für Güterkraftvekehr in Köln.

Doch ganz so einfach ist das nicht. Zunächst wird man nach dem Bundesland gefragt aus dem man kommt. Bei mir NRW. Dann werden einem verschiedene Straßenverkehrsämter aufgelistet, die bei einem in der Nähe sind. Zu denen wird man dann weitergeleitet. Die sind wohl für solche Antworten zuständig.

Denkste. Hier in Arnsberg kennt man nur die Regelung in NRW, da auch die Zuständigen in Arnsberg nur über diese Informiert werden. Somit kein Problem.

Wieder in Köln angerufen, mein Problem geschildert. Die Frau am Telefon bestand trotzdem darauf mir ein Straßenverkehrsamt anzudrehen, was bei mir in der Nähe ist, obwohl ich gesagt hatte, ich brauche jemanden aus Bayern.
Sie faselte noch irgendwas von Zuständigkeit etc. und das Gespräch war beendet, da Sie mich zum Straßenverkehrsamt in München weiterleitete.

Da ging keiner dran. Also, Straßenverkehrsamt in Aschaffenburg und Augsburg angerufen, beide konnten mir nicht weiterhelfen.

Letzter Versuch. Verkehrsministerium in Bayern. Die müssen das wissen, schließlich kommt das ja von denen.

Notwendige Fahrten

Hier bekam ich dann Hilfe. Danke an dieser Stelle an Herrn Möller.

Was sind nun Notwendige Fahrten?

Wie jeder weiß ist den Menschen in Bayern der Sonntag besonders heilig. Es geht hier um Fahrten, die man auch am Montag durchführen kann, wie etwa der Kisslaster oder der Betonmischer der zu einer Baustelle muss.

Ansonsten darf alles gefahren werden, wie es in dem Erlass steht.
Zur Erinnerung:

Generell alle Beförderungen einschl. Leerfahrten werden erfasst. (nur notwendige Fahrten)

Ich hoffe man sieht es jetzt klarer.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Coronazeiten

by Christian time to read: 4 min
0