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Keinen Führerschein, keine Fahrerlaubnis erforderlich?

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Zuletzt aktualisiert am 14. Februar 2023

So propagiert eine Seite, die sich äh … News Top Aktuell nennt, in einem Artikel auf Ihrer Seite. Begründet wird dieser »Schwachsinn« damit, dass in der StVZO die Paragraphen 1 – 15 weggefallen sind.

Es ist zwar richtig, dass diese Paragrafen weggefallen sind und auch, dass diese eine Fahrerlaubnis / einen Führerschein für die jeweiligen Fahrzeugklassen vorgeschrieben haben.

Doch wer den Gesetzgeber kennt und auch ein wenig in der Lage ist, die Suchmaschine seines Vertrauens zu benutzen, der wird schnell fündig. Und zwar im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 2. Denn da finden wir wieder die Vorgabe, dass man einen Führerschein / eine Fahrerlaubnis besitzen muss.

Links zu Seiten, die eventuell das Gegenteilige behaupten könnten, werden gelöscht, Kommentare, sofern diese ebenfalls was anderes behaupten werden entweder gelöscht, zensiert oder denunziert.

Alles darauf aufgebaut, dass der Verfasser des Artikels seine wirre Behauptung korrekt ist.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass in diesem Blog gerne auf einen Artikel verwiesen wird, in dem Anhänger einer 2005 in den USA gegründeten »Glaubensgemeinschaft« den zuständigen Richter verunglimpfen / nicht ernst nehmen und dies als Zeichen gedeutet wird, dass man hier im Recht war.

Na ja, die werden Ihre Überraschung schon noch bekommen, wenn der eine oder andere mit einem Fahrzeug unterwegs ist, für das er keinen Führerschein besitzt 😀

[UPDATE]

Es gab in den vergangenen Tagen einige Kommentare seitens des »vermeintlichen« Autors des in meinen Augen, schwachsinnigen Beitrages.

Der eine oder andere wird dies vielleicht mitbekommen haben.

Ich habe mich absichtlich dazu entschlossen, diese »Konversation« zu löschen, da ich ungern eine Plattform für Menschen sein möchte, die sich gerne zum Affen machen.

Schon gar nicht für Leute, die einen Artikel, so zerstückeln, dass dieser aus dem Zusammenhang gerissen wird.

Fakt ist, der Autor des hier genannten Beitrages hat insoweit richtig erkannt, als die von ihm genannten Paragraphen in dem entsprechenden Gesetz weggefallen sind. Fakt ist aber auch, dass diese einen Platz in einem anderen Gesetz (Straßenverkehrsgesetz) gefunden haben.

Nach Rücksprache mit mir bekannten Juristen ist für mich auch Fakt, dass Gesetze nur dann einen erklärten Gültigkeitsbereich benötigen, wenn diese für einen bestimmten Bereich gelten. Etwa auf Landesebene oder etwa ausschließlich für Waldgebiete.

Fakt ist auch, das Urteil des Bundesgerichtshof (welcher von dem Betreiber des Blogs News Top Aktuell auch nicht anerkannt wird), mit dem sich gerne darauf berufen wird, dass Gesetze einen Gültigkeitsbereich bräuchten, dieses Urteil sich lediglich auf eine Verordnung bezog und nicht auf alle Gesetze generell.

Und nur damit hier keine falschen Vermutungen auftauchen:
Ich betreibe diesen Blog Just4Fun. Irgendwelche Ranking Geschichten sind mir völlig Latte, oder besser gesagt, Scheiß Egal!

Update 14.02.2023 aus aktuellem Anlass

Auf TikTok habe ich heute ein Video gesehen, in dem eine Person behauptet, man muss auch keine Bußgelder mehr bezahlen. Als Grund wird auch hier genannt, dass das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz am 23.11.2007 aufgehoben wurde. Denn, so diese Person, in einem Einführungsgesetz sind die Geltungsbereiche geregelt und da es für das Ordnungswidrigkeitengesetz keinen Geltungsbereich mehr gibt, sei das auch nicht mehr gültig. Ebenso seien auch andere Begründungen seitens des Staates unglaubwürdig, denn schließlich habe man mit Polizisten gesprochen, die seine Aussage bestätigt hätten.

Ich habe dazu im Netz eine Aussage des Bundesministeriums für Justiz gefunden, die ich hier zitieren will:

Durch Artikel 57 des zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) wurde das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503) aufgehoben. Allerdings hat die Aufhebung eines Einführungsgesetzes, wie eben beispielsweise des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, oder einzelner Bestimmungen eines Einführungsgesetzes keine Auswirkung auf die Geltung des Gesetzes, zu dem das Einführungsgesetz einst erlassen worden ist. Einführungsgesetze sind eine besondere Gesetzeskategorie; sie begleiten Gesetze von übergreifender Bedeutung (Kodifikationen) wie das Bürgerliche Gesetzbuch, die Strafprozessordnung u. a. Wird durch eine Kodifikation – zum Beispiel das OWiG – in größerem Umfang neues Recht geschaffen, werden regelmäßig zahlreiche Übergangsvorschriften und klarstellende Regelungen erforderlich, die dann nicht im eigentlichen Stammgesetz (der Kodifikation) stehen, sondern in einem eigenen Einführungsgesetz zusammengefasst werden. Die Regelungen der Einführungsgesetze haben von vornherein nur begrenzte Gültigkeit, nämlich nur solange, wie es noch Anwendungsfälle aus alten Sachverhalten gibt, die nach diesen Regelungen abzuwickeln sind. Das eigentliche Gesetz, hier das OWiG, bleibt von Änderungen bzw. der Aufhebung des Einführungsgesetzes unberührt.

Ähnlich verhält es sich bei GVG, ZPO und StPO. Durch die Artikel 14, 49 und 67 des ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) sind diejenigen Paragrafen der Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO und zur StPO aufgehoben worden, die Inkrafttretensvorschriften enthielten. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze haben sich die Inkrafttretensregelungen in den Einführungsgesetzen – wie jede andere Inkrafttretensvorschrift auch – vollzogen und wurden selbst bedeutungslos. Sie konnten deshalb aufgehoben werden. Die Vorstellung, dass Inkrafttretensregelungen zugleich den Geltungsbereich eines Gesetzes bestimmen, ist also nicht zutreffend. Auch diese Gesetze sind also weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht.

https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesbereinigungsgesetze/#nachricht-508058

Ich denke, dass sollte für normal denkende Menschen reichen. Den Reichsbürgern, die weiterhin Ihre Fakenews verbreiten, allerdings nicht. Die werden sich weiterhin auf vermeintliche Polizisten berufen und somit Ihren Müll weiterhin verbreiten. Denn überprüfen kann man es nicht. Somit kann man auch Lügenmärchen erzählen.

Bildquellen

  • fuehrerschein95_soft: Bildrechte beim Autor
  1. Ducky

    Hallo!
    Wer diesen Typen ernst nimmt, hat schon verloren!
    Auf seiner Lügen Top Aktuell Seite, fängt die Lüge schon im Impressum an, so nennt er sich Ken Davis. Eigentlich heißt er ja Mathias Langer alias Ken Davis alias John Bloggerty alias futuretrend44 u.v.a.! Er prangert die Zenzur an, wendet sie aber selbst , wie Du schon geschrieben hast nur all zu gerne an.

    • Ja das sehe ich genauso. Er hat ja auch hier in den Kommentaren (die ich mittlerweile gelöscht habe) viel Theater gemacht, sich sogar selbst verleugnet.

      Ich bin nur via Facebook auf diesen Artikel aufmerksam geworden, weil es genügend Leute gibt, die seine Lügen / Halbwahrheiten verbreiten. Das in diesem Staat nicht alles rund läuft und man vieles hinterfragen muss, ist klar. Aber wenn er schon was schreibt, sollte er sich mal mehr Mühe beim recherchieren geben 😀

      Aber man darf Ihm gratulieren, er hats ins Fernsehen geschafft. Bei Galileo pflücken die heute eine seiner Märchen auseinander 😀

  2. Was für ein Witz… solche Leute darf man einfach nicht ernst nehmen. Machen aber leider zu viele Leute – sonst würden sich die ganzen Geschichten niemals so weit verbreiten.

    • Der Betreiber des achso Top Aktuellen Blogs, hatte sich hier ja ebenfalls in den Kommentaren zu Wort gemeldet. Ich bin ja bereit diesen Leuten ein gewisses Maß an Platz zu bieten, damit diese sich selber zum Kasper machen.

      Ich hatte Ihn mehrfach dazu aufgefordert, konkrete Beweise für seine Behauptung zu liefern, solche die seine „Recherche“ untermauern würden, doch irgendwie meinte er, seine Seite wäre konkret genug.
      Da seine Äußerungen schließlich mehr und mehr in Beleidigungen ausarteten, habe ich sowohl seine Kommentare, als auch erst mal seine gefakte IP Adresse gesperrt.
      Bislang habe ich Ruhe vor dieser Person. Aber naja, wer sich mehrere Aliase zulegen muss um seinen Müll zu verbreiten, der kann in meinen Augen nicht ganz richtig rund laufen. Ist meine Meinung!

  3. Rudolf

    Da regen sich die sog. Gutmenschen über die Reichsbürger auf, obwohl diese Gutmenschen Staatenlos sind und es nicht blicken das es Sie bald nicht mehr geben wird. Schaut doch mal auf eueren Personalausweis der Firma BRD nach Staatsangehörigkeit ! DEUTSCH.
    Ich habe dieses Land nirgends auf dem Globus gefunden.
    Bei den Franzosen heißt es Republik France, Republik Belgique, Republika Italy,usw., Republik Österreich bei denen steht ja auch nicht als Republik Ösi drauf.

    • Mal ne Frage… Wenn wir doch alle sooo Staatenlos sind, warum benutzt Du dann als Allwissender Reichsbürger unsere Telekommunikationsdienste? Im Deutschen Reich gab es noch gar kein Internet, keine Handys. Farbfernsehn gab es auch nicht und lass mich raten, die ganzen privaten Sender guckst Du auch. Die gab es 1939 auch noch nicht. Lediglich einen Fernsehsender in der die Reichspropaganda verbreitet wurde.

      Folglich, kündige deinen Anschluß bei der Deutschen Telekom und lass uns mit deiner Erbärmlichen Propaganda in Ruhe. Das nicht alles richtig läuft in diesem Land wissen wir selber. Aber nur mal so zur Info, du bist in einem Land welches nach dem Krieg von den Siegern geformt wurde, die hier die Gesetze gemacht haben. Also hast auch DU dich danach zu richten. Einfach mal eben zu behaupten etwaige Gesetze gelten nicht, weil man weder den Umfang noch die Begrifflichkeit Geltungsbereich versteht, ist nicht. Wenn ich für mein Grundstück, auf dem sich auch mein Haus befindet, eine Hausordnung erstelle, dann gilt diese Hausordnung für mein Haus und mein Grundstück. Genauso verhält es sich mit der Bundesregierung. Wenn die ein Gesetz erlässt, dann gilt dies für die Bundesrepublik Deutschland und nicht für die Türkei oder Spanien. Jeder halbwegs normal Denkende Mensch kapiert dies. Nur mal so für Lernresistente Intelligenzverweigerer: Die Staatsangehörigkeit Deutsch ist die Zugehörigkeit einer Natürlichen Person zum Deutschen Staat und somit der Bundesrepublik Deutschland. Schade nur das Du dies nicht verstehen wirst. Denn würdet Ihr Reichsbürger mal ein wenig eurer Hirn (soweit vorhanden) benutzen, dann hättet Ihr herausgefunden, dass das reguläre deutsche Staatsangehörigkeitsrecht einerseits auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 beruht, welches mit Wirkung vom 01.01.2000 in das Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde, und andererseits auf mehreren mit Wirkung vom 1. Januar 1991 im damaligen Ausländergesetz vom 9. Juli 1990 geschaffenen Regelungen, die ursprünglich die Einbürgerung von jugendlichen Ausländern erleichtern sollten (§§ 85 bis 91 AuslG), später aber auch auf Erwachsene ausgedehnt wurden und mit Wirkung vom 1. Januar 2005 durch Art. 5 des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 geschlossen in das Staatsangehörigkeitsgesetz übernommen worden sind (heute § 10 bis § 12b StAG).
      Ist jetzt nur die Frage bei wem hier Hirnschläge ins Leere gehen…

      Und nun mach die hinfort erbärmlicher Troll. Das war Dein letztes Posting hier!

    • Spike

      Hier sind die System trolle also der klein geistige Anwalt hier hat ja mal garkein plan wenn dort stehr ist weggefallen dan ist dies keine Verschwörungstheorie sondern fakt und wenn dies im Straßenverkehrs Gesetz wieder auftaucht heisst es nicht das es geltend ist so jetzt sollte sich der Verfasser dieser seute mal ganz genau anschauen welches Gesetz nun übergeordnet ist und höher ist da merkt ihr selbst jeder Anwalt würde sich gern selbst sofort Exekutiren diese heinis dürfen nur Anwälte sein weil sie System trolle sind aber die Wahrheit kommt immer raus

      • Nun, wer sich in diesem Land aufhält, hat sich an die geltenden Gesetze und Verordnungen zu halten.

        Im Straßenverkehrsgesetz steht unter § 2 Abs. 1 nun mal drin, dass zum führen eines Kraftfahrzeuges eine Fahrerlaubnis benötigt.

        Es ist für die Inhaltliche Gültigkeit eines Paragraphen völlig unerheblich wo er aufgeführt ist. Er steht in einem Gesetz drin und ist somit gültig!

        Mach lieber erst einmal einen Grammatikkurs. Satzbau ist das A und O in einer schriftlichen Diskussion. Dann kommst Du auch Glaubwürdig rüber.

  4. Horst

    Hallo Rudolf,

    offenbar hast du noch nie einen französichen, belgischen, italienischen oder österreichischen Pass in der Hand gehabt, denn sonst wäre dir aufgefallen, daß bei den Franzosen eben nicht Republik France steht sondern française, und das heißt übersetzt französisch; bei den Belgiern steht belge und das heißt übersetzt belgisch; bei den Italienern steht italiana und das heißt übersetzt italiensich. Und bei den Österreichern steht auch nicht Republik Österreich, sondern nur Österreich.
    Da man die Frage nach der Staatsangehörigkeit genauso mit einem Substantiv wie mit einem Adjektiv beantworten kann, sind beide Antwortmöglichkeiten grammatikalisch richtig.
    Aber du kannst ja gerne mal nach den Staaten francaise, belge oder italiana auf deinem Globus suchen….
    auch könntest du mal nach dem Staat „hellenic“ suchen, das steht nämlich bei den Griechen drauf.
    Übrigens steht bei Staatenlosen in deren Reiseausweisen ganz profan „staatenlos“….

    • Mach Dir keine Hoffnung. Der wird Dir nicht Antworten.

  5. The Dude

    Ich hatte mir in letzter Zeit den „Spaß“ gemacht einige der hanebüchenen Artikel auf NTA zu kommentieren. Als Reaktion bekam man nur spöttische und faktenresistente Antworten, Unfehlbarkeitsattitüde inklusive. Selbst ein Streitgespräch mit meinem Toastbrot bringt mehr Erkenntnisgewinn. Und letztlich vergeudet man wertvolle Zeit damit sich über diesen lächerlichen Tastaturquäler zu ärgern. Andererseits: faktenresistente Mitmenschen nur als Spinner abzutun und sie ohne Widerworte gewähren zu lassen, kann auch keine Lösung sein. Schwierig. Seufz.

    • Rudolf Pajzer

      Wer lesen kann ist klar in Vorteil! Aber die meisten Schlafschafe die begreifen aber auch gar nichts, und hier scheint es von Schlafschafen nur zu wimmeln. Seit ihr evtl. mit Merkel vernetzte odwr wirklich so blöd ?
      StVZO gilt wirklich nicht mehr, wenn man es genau nimmt hat es noch zu keinem Zeitpunkt gegolten.
      Aber so wie ich es hier sehe sind hier lauter Geistig gelähmte unterwegs !

    • Ja das mit dem Gewähren lassen ist wirklich so eine Sache.

      Ich denke, so langsam reicht es mit denen.
      Die sollten sich lieber mit etwas sinnvollem beschäftigen, wie arbeiten gehen z.b.

      Und damit das hier mal ein Ende hat, wird die Kommentarfunktion für diesen Beitrag geschlossen!

    • Nachhilfe ist ein Wort.

      Und wer keine Benachrichtigungen von dieser Seite haben möchte, muss selber aktiv werden!

  6. The Dude

    Und wer schreiben kann ist noch klarerer in Vorteil. In der Tad, Nach Hilfe tud Nod. Reichsbürger, seit ihr alle da..?
    Ach komm, Rudolf, lass dich mal knuddeln. Wird alles gut. Kriegst auch ne heiße Milch mit Honig vorm Schlafengehen von mir. Und jetzt troll dich ins Bett. Bussi!

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Keinen Führerschein, keine Fahrerlaubnis erforderlich?

by Christian time to read: 8 min
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