Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Überarbeitung der Fahrerlaubnis

Aufgrund des Vorschlages einer einzelnen französischen Politikerin, gibt es derzeit in Brüssel die Überlegungen, die aktuelle Führerscheinregelung noch mal zu überarbeiten. Demnach soll es Regeln für ältere Menschen ab 60 Jahren geben und einen speziellen „SUV“ Führerschein.

In welchem Umfang da was geändert werden soll, lest Ihr hier. Es wird aufregend. 😛

Führerschein Reform

Seit einigen Monaten geht es rund im Hinblick auf Fahrerlaubnis. Vieles hat man bislang gehört, doch etwas Konkretes wusste man nicht. Doch was ist geplant, wer kommt überhaupt auf diese „Klöpse“?

Hintergrund ist die Einreichung eines Vorschlages der französischen Politikerin Karima Delli.

Nach diesem Vorschlag soll es eine grundlegende Reform verschiedener EU Vorschriften geben, die mit dem Führerschein zu tun haben. Hier mal die Vorschläge, was geändert werden soll:

  • Einführung eines einheitlichen europäischen Führerscheinmusters in der Europäischen Union, das ab 2033 für alle Fahrzeugführer verbindlich ist und einen besseren Schutz vor Betrug und Fälschung gewährleisten soll
  • Einteilung der Führerscheine in Klassen nach Fahrzeugarten und Mindestalter zum Führen der betreffenden Fahrzeuge
  • obligatorische behördliche Erneuerung aller neuen Führerscheine alle zehn Jahre
  • Abbau des Verwaltungsaufwands für Fahrzeugführer, die ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen
  • Anwendung gemeinsamer Mindeststandards für die Fähigkeiten, die Kenntnisse und die körperliche und geistige Tauglichkeit der Fahrzeugführer
  • stufenweiser Zugang zu leistungsstarken Motorrädern, basierend auf einem Mindestalter und vorheriger Erfahrung mit weniger leistungsstarken Motorrädern
  • Einrichtung eines Netzes für den Austausch von Informationen über den Führerschein zwischen den nationalen Behörden (RESPER)

Digitaler Führerschein

Einige EU Mitgliedsstaaten haben eigenmächtig den digitalen Führerschein eingeführt und stellen, so entnehme ich das aus dem Vorschlag, keine physischen Führerscheine mehr aus. EU-weit sind digitale Führerscheine nicht anerkannt und somit nur in den jeweiligen Ländern gültig. Mit dem Vorschlag soll das geändert werden. Ob man das toll finden muss oder nicht, sei mal dahingestellt. Mir persönlich ist das Ganze zu unsicher.

S U V Führerschein

In Brüssel gibt es das Programm Vision Zero.

Konkret geht es da um die aktuelle Regelung, dass man aktuell mit der Fahrerlaubnisklasse B Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im Straßenverkehr bewegen darf.

Das soll nun, aufgrund des Vorschlages, insofern geändert werden, sodass man mit Klasse B nur noch Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen bis 1,8 Tonnen bewegen darf. Wer mehr will, muss unabhängig davon, wann er seine Fahrerlaubnis erworben hat, einen zusätzlichen Führerschein machen. B+ soll das dann werden. Das würde dann nicht nur die „S U V“ treffen, sondern auch noch viele andere Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht über 1800 kg liegt. Ach, und liebe Tesla Fahrer: Euch trifft das dann auch. Die aktuellen Tesla Model 3 liegen beim Leergewicht schon teilweise über 1800 kg Leergewicht.

Als Begründung wird angegeben, dass innerhalb der EU immer schwererer Fahrzeuge in den Verkehr gebracht würden und die Klasse B dafür nicht mehr ausreichend sei. Somit sei eine Begrenzung auf 1,8 Tonnen Gesamtgewicht sinnvoll. Wer ein schwereres Fahrzeug bis 3,5 Tonnen fahren will, muss eine weitere Führerscheinklasse erwerben.

Für uns als Berufskraftfahrer ist das Peng. Für uns gelten nur die jeweiligen erlaubten Fahrzeuggesamtgewichte. Für alle anderen: Die Fahrerlaubnisklasse CE / DE hat keine Gewichtsbeschränkungen. Lediglich die Fahrzeuge, die wir bewegen dürfen, haben eine.

Senioren oder das, was kurz davor ist

Aktuell ist die Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis für LKW und Busse ab 3,5 Tonnen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D u. DE), 15 Jahre gültig (auch das soll geändert werden) und müssen danach nur neu ausgestellt werden. Für uns Berufskraftfahrer gilt das auch, mit der Besonderheit, dass die genannten Fahrerlaubnisklassen nur 5 Jahre gültig sind. Heißt, fahren wir gewerblich, müssen wir alle 5 Jahre zum Arzt, Weiterbildungen nach BKrFQG absolvieren und Führerschein und Fahrerkarte neu beantragen.

Karima Delli will das ändern. Zumindest für Menschen ab 60. Da hat sie sich etwas Tolles einfallen lassen:

Ab 60 Jahren soll der Führerschein nur noch 7 Jahre gültig sein.
Ab 70 Jahren nur noch 5 und ab 80 Jahren nur noch 2 Jahre.

Nach den jeweiligen Ablaufdaten müssen die Betroffenen dann auf eigene Kosten entweder zum Arzt und sich die Fahrtauglichkeit bescheinigen lassen oder halt in eine Fahrschule und noch mal eine Prüfung ablegen. Und je nachdem wie das Ergebnis ausfällt, darf man dann halt mit Bus und Bahn zur Arbeit. Also im schlimmsten Falle bis 67 Arbeiten aber nur bis 60 Auto fahren.

Gültigkeit der Fahrerlaubnis

Momentan sind die ersten Jahrgänge in Deutschland so weit, dass Sie den grauen / rosa Führerschein gegen eine Scheckkarte eintauschen müssen und in Konsequenz daraus sich auch mit den neuen Führerscheinklassen auseinandersetzen müssen. Und das dann ab Umtauschdatum alle 15 Jahre. Laut dem Vorschlag soll das EU einheitlich auf 10 Jahre befristet werden.

Fahranfänger

Natürlich bleibt auch diese Kategorie der Verkehrsteilnehmer nicht von Karima Delli verschont. So soll man noch bevor man den Führerschein erwerben darf, einen Test zur Gefahrenabwehr bestehen müssen. Innerhalb der Probezeit soll eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h gelten. EU-weit soll die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt werden. Und ja, in Deutschland haben wir das schon.

Fahrermangel

Natürlich denkt Karima Delli auch an den Fahrermangel in unserer Branche. Um dem weiterhin vorzubeugen, soll nun auch die Voraussetzung dafür fallen, um die Klasse CE oder DE zu erwerben. Aktuell sieht die Regelung vor, dass man im Besitz der Klasse C bzw. D sein muss, um CE oder DE zu erwerben. Das soll wegfallen. Wie Sie sich das genau vorstellt, habe ich leider in der Verordnung nicht gefunden.

Reicht erst mal mit den Guten so wie schlechten Nachrichten

Was nun letztlich davon durchgesetzt wird, werden wir sehen. Das mit der Gewichtsbeschränkung der Klasse B auf 1,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht halte ich persönlich für nicht umsetzbar. Denn nicht nur die von einigen gehassten S U Vs fallen unter diese Regelung, sondern eigentlich jeder PKW, der mehr als 1,8 Tonnen wiegen darf. Es fällt schon jeder Kombi unter diese Regelung. Dass man ab einem gewissen Alter seine Fahreignung überprüfen lassen muss, finde ich hingegen nicht falsch. Denn mit dem Alter kommen bei dem einen oder anderen gewisse körperliche und geistige Einschränkungen, so wie Wissenslücken, was man so im Straßenverkehr alles darf und was nicht. Gut, letzteres setzt bei vielen schon ein paar Jahre nach Führerscheinerwerb ein. Insofern finde ich diese Regelung nicht falsch. Und falls nun jemand jammert, das sei ungerecht: Wir Berufskraftfahrer müssen das alle 5 Jahre über uns ergehen lassen und auch alles selbst bezahlen.

Wer sich diesen Vorschlag in Gänze durchlesen will, kann das natürlich auch machen.

Bis jetzt ist da allerdings nach meinem Wissen noch nichts in trockenen Tüchern. Also warten wir ab, was davon kommt, bevor wir uns aufregen.

Überarbeitung der Fahrerlaubnis

by Christian time to read: 10 min
0