Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Mindestlohn gilt seid gestern!

Uwe Schlick  / pixelio.de
Uwe Schlick / pixelio.de

Seid gestern gilt das Mindestlohngesetz. D.h. JEDER Arbeitnehmer in Deutschland muss min. 8,50 € pro Stunde verdienen.

Das das nicht zum leben reicht ist klar. Aber gerade für die Transportbranche ist das ein wichtiges Zeichen. Löhne im Fernverkehr von 1500 Euro Brutto oder weniger gehören seid gestern der Vergangenheit an. Eigentlich…

Eigentlich deshalb, weil es immer noch Fahrer gibt, die es nicht verstanden haben, das der Mindestlohn auch bei Festgehalt gilt.

Soll heißen: Wer ein Festgehalt von 1750€ Brutto im Monat bekommt, ca. 210 Stunden oder mehr dafür arbeiten muss, bekommt zu wenig bezahlt! Denn: 210 Stunden x 8,50 € = 1785 € Brutto! Nur so als Beispiel.

Ich kann daher nur empfehlen, das jeder Fahrer seine Fahrerkarte, zusätzlich, selber noch mal ausliest und die Daten so speichert, das er jederzeit darauf zugreifen kann. Das geht einfach mit dem eigenen Computer und einer dafür geeigneten Software inkl. Kartenlesegerät, was man als Set z.b. hier bestellen kann. Auch wenn die rund 120€ dafür etwas viel erscheint, so ist es hier angebracht diese auch langfristig zu investieren.

Im übrigen gilt das Mindestlohngesetz nicht nur für den Auftraggeber eines Transportauftrages. Dieser muss auch sicher stellen, das alle Subunternehmen in der Kette, den Mindestlohn zahlen. Macht er das nicht, ist er dran.

Wichtig ist, generell müssen Entgeldansprüche, sofern diese einklagt werden, auch vom Klagenden belegt werden. Auf Deutsch: Der Fahrer muss dem Richter belegen können, das er die „Stunden“ geleistet hat. Womit wir wieder beim Thema der Dokumentation wären. Also, Karte zu Hause selber regelmäßig Auslesen und die Daten speichern. Hier noch mal der Beispiel Link zu einer solchen Software von Globofleet: https://www.globofleet.de

Wie gesagt, diese Software ist nur als Beispiel gedacht, damit man nicht lange danach suchen muss. Jedem ist es selber überlassen welche Software er dafür nutzt, oder wie er seine Dokumentationen führt.

Ich habe auch schon im Dezember darüber berichtet, was nun Arbeitszeit ist und wie diese berechnet wird.

Mindestlohn gilt seid gestern!

by Christian time to read: 3 min
0