Im Falle einer nachgewiesenen Ortskundigkeit eines Unfallbeteiligten, kann dieser eine erhöhte Mitschuld bekommen.
Quelle: seedo / pixelio.deDas Amtsgericht in Ansbach hat in einem Urteil vom 09.03.2017 festgelegt, dass im Falle eines Unfalls die Ortskundigkeit eines Beteiligten eine erhöhte Mitschuld mit sich bringen kann. In dem vorangegangenen Verfahren ging es um eine Streifkolision, die für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen wäre (Az. 3 C 775/16).
Nach Angaben der Anwalthotline, wollte ein PKW Fahrer 2 vorausfahrende LKW überholen. Als er auf Höhe des zweiten LKW war, wurde die Fahrbahn enger. Hier streifte der PKW den LKW und forderte darauf hin 4000€ für den entstandenen Schaden.
Ein Sachverständigengutachten, dass vom Gericht angefordert worden war, wurde festgestellt, dass der Unfall für beide Parteien vermeidbar gewesen wäre. Der LKW hätte am äußersten rechten Fahrbahnrand fahren müssen und der PKW hätte abbremsen und am äußerst Linken Fahrbahnrand weiter fahren müssen. Das Gericht entschied hier, dass beiden Fahrern eine Mitschuld zuzusprechen sei. Dem PKW Fahrer wurde aber aufgrund seiner Ortskenntnis mit 60% das überwiegende Verschulden verpasst bekommen, da er von der Verengung wusste und den entsprechenden Seitenabstand nicht eingehalten hatte.
Der PKW Fahrer ging in Berufung, doch leider sah das Landesgericht Ansbach das genauso wie das Amtsgericht.
Quelle: https://auto-presse.de/autonews.php?newsid=464189
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