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Sichere Kraftfahrzeuge in der EU

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Zuletzt aktualisiert am 25. Dezember 2019

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So lautet der Titel der aktuellen Pressemeldung aus Brüssel Stand heute 13:25 Uhr.

In Brüssel haben wieder überbezahlte Theoretiker getagt und sich Gedanken über Sichere Kraftfahrzeuge in der EU gemacht.

Über manche Neuerungen kann man sicherlich streiten. Andere Sachen haben durchaus Ihren Nutzen.

Mehr Assistenzsysteme

Die Regelungen sollen ab 2022 gelten. Und das für alle Fahrzeuge die ab Mitte 2022 auf die Märkte der EU geworfen werden.

Hintergrund ist eine Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Daher sind nicht nur LKW’s betroffen, sondern auch PKW’s und Lieferwagen.

Doch was soll nun genau gelten?

Für alle Fahrzeuge gilt:
  • intelligenter Geschwindigkeitsassistent,
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre,
  • Fahrer-Müdigkeitserkennung und -Aufmerksamkeitswarnsystem,
  • fortgeschrittene Ablenkungserkennung,
  • Notbremslichter,
  • Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren,
  • Unfalldatenspeicher,
  • präzise Reifendrucküberwachung.

Weiterhin schreibt man für PKW’s und Lieferwagen zusätzlich besondere moderne Sicherheitsmaßnahmen vor. Dazu gehören:

  • Notbremsassistenzsysteme,
  • Spurhalteassistenzsysteme,
  • erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche, mit denen bei einem Aufprall potenzielle Verletzungen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern gemindert werden können.

Der Abbiegeassistent wird ab Mitte 2022 dann auch für LKW verbindlich sein. Allerdings wie oben schon angemerkt, gilt das nur für Neufahrzeuge. Nachrüstung ist bislang nicht vorgesehen.

Allerdings lässt man da nicht viel Spielraum, denn LKW’s sollen dann so ausgerüstet sein, dass der Tote Winkel um den LKW herum erheblich verringert werden soll. Was damit gemeint ist, bleibt abzuwarten. Weiterhin müssen Sie mit Systemen ausgerüstet sein, die Fußgänger und Radfahrer, die sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeuges aufhalten, auch erkennen können.

Was kommt noch?

Darüber hinaus hat die Kommission mit der Verordnung die Möglichkeit, spezifische Vorschriften für die Sicherheit von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen und autonom fahrende Fahrzeugen zu erlassen. Allgemein sieht die Verordnung vor, dass die Kommission die oben genannten Spezifikationen aktualisieren muss, um den künftigen technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Mit der Verordnung werden die bestehenden Vorschriften zur Fahrzeugsicherheit aktualisiert, die in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Kraftfahrzeugsicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 zum Schutz von Fußgängern enthalten sind.

Den vollständigen Text der Verordnung gibt es hier: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-82-2019-INIT/de/pdf

Die Pressemitteilung kann man hier nachlesen:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/11/08/safer-cars-in-the-eu/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Sicherere+Kraftfahrzeuge+in+der+EU

Ob das ganze dazu beiträgt, das wir Sichere Kraftfahrzeuge in der EU haben werden, bleibt abzuwarten. Was aber definitiv klar sein wird, es werden wieder viele jammern, das es noch mehr Assistenten, die uns das „fahren vorschreiben wollen“ in den Fahrzeugen geben wird.

Da hilft es auch nicht, wenn man sagt: Assistenten unterstützen nur, Sie diktieren nichts vor.

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Sichere Kraftfahrzeuge in der EU

by Christian time to read: 4 min
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