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Warnblinker im Stau – Pflicht oder nicht

Durch einen verlinkten Artikel von TruckOnline auf Facebook, wurde ich auf diese Frage, die sich mir eigentlich noch nie gestellt hat, aufmerksam.

Ist das Einschalten der Warnblinkanlage bei einem Stauende Pflicht oder nicht? Wie zuvor erwähnt, mir stellt sich diese Frage nicht, denn sobald ich ein Stauende sehe, schalte ich diese ein. Ob nun Pflicht oder nicht, ist mir dabei relativ egal.

Ist es nun Pflicht oder nicht?

Das Landgericht in Hagen hatte sich mit dieser Frage beschäftigt. Grund dafür war ein Unfall auf der Autobahn, bei der ein Mann mit seinem PKW bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf einen LKW aufgefahren war, bei dem dieser schwer verletzt und lange Zeit im Koma gelegen hatte. Auch nachdem der Mann aus dem Koma erwachte und mehreren Operationen, kam er nicht wieder zu 100 % auf die Beine. Er ist jetzt pflegebedürftig.

Im Prozess (Az.: 1 O 44/22) ging es um die Übernahme der Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung (um die 170.000 €). Der Fahrer des LKWs hatte vor dem Unfall keine Warnblinkanlage eingeschaltet. Ob er dies hätte machen müssen, sollte u.a. in diesem Prozess geklärt werden. Doch zum Glück für den LKW-Fahrer wurde die Klage abgewiesen. Denn sonst hätte die Versicherung von diesem die 170.000 € einfordern können.

Begründung

Die Begründung des Gerichts war folgende: Der Fahrer des LKW hatte innerhalb von 29 Sekunden von 62 km/h auf 11 km/h heruntergebremst. Auf der Strecke selbst waren 100 km/h erlaubt. Aus diesem Grund könne man nicht von einer »abrupten und nicht vorhersehbaren Staubildung« sprechen. Laut Tachoauswertung sei hier von einer kontinuierlichen und gemächlichen Geschwindigkeitsreduzierung auszugehen. Die Hauptschuld liegt also beim PKW-Fahrer.

Von einer Pflicht, die Warnblinkanlage zu benutzen, ist man laut Urteil aber dennoch nicht befreit. Denn sobald eine Gefährdungslage vorliegt, muss man diese trotzdem einschalten. Heißt also im Bereich einer Bergkuppe oder Kurve muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Somit generell in eher unübersichtlichen Bereichen.

Fazit

Für mich persönlich ist es egal, ob es nur in einem unübersichtlichen Bereich Pflicht ist. Da man die Pappenheimer auf den Straßen kennt, schalte ich diese grundsätzlich ein, sobald sich auch nur ansatzweise ein Stau bildet. Dass vielen die Bewegung zum roten Schalter zu viel ist, merkt man dennoch immer wieder.

Warnblinker im Stau – Pflicht oder nicht

by Christian time to read: 3 min
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