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Kündigung

Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2023

Auch wenn eine Kündigung in unserer Branche zurzeit aufgrund des Fahrermangels selten ist, kommt es dennoch vor, dass bei dem einen oder anderen eine Kündigung im Briefkasten liegt. Grundsätzlich gibt es für den Gekündigten und auch für den der kündigt gewisse Spielregeln, an die sich beide Parteien zu halten haben.

Wann darf gekündigt werden und vor allem wie? Darauf möchte ich in diesem Beitrag einmal eingehen.

Wie muss eine Kündigung aussehen

Eine Kündigung muss grundsätzlich nach § 623 BGB schriftlich erfolgen. Wird einem mündlich gekündigt oder die Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder wer es noch hat, per Fax zugestellt, so sind diese Kündigungen ungültig. Und zuallererst muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Denn nur weil der Arbeitgeber einen Furz quer sitzen hat, darf er einem Arbeitnehmer nicht kündigen.

Der Gesetzgeber kennt vier Kündigungsgründe, auf die ich hier aber nicht näher eingehen werde:

Die Gründe für die Kündigung müssen nicht in der Kündigung genannt werden!

Muss ich eine Kündigung unterschreiben

Eine Kündigung erhält Ihre Wirksamkeit nicht erst dadurch, in dem man diese akzeptiert. Allerdings können weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer eine Kündigung ablehnen. Sie muss und sollte auch nicht unterschrieben werden.

Zwar verlangen einige Arbeitgeber eine Unterschrift unter der Kündigung, gerade wenn diese einem vorgelegt werden, jedoch können sich aus dieser Unterschrift Nachteile für den Arbeitnehmer ergeben, wie der Verzicht auf Resturlaub oder was auch gerne versucht wird: der Verzicht auf etwaige Lohnansprüche.

Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, eine Kündigung zu unterschreiben. Auch nicht den Erhalt einer solchen! Darum gilt hier: Erst mal nichts unterschreiben und ab zum Anwalt / Gewerkschaft, zwecks Kündigungsschutzklage. Denn hier sind die Fristen recht kurz. Man hat nur 3 Wochen Zeit, diese bei Gericht einzureichen (§ 4 KSchG).

Sollte die Kündigung nicht per Post zugestellt worden sein, sondern im Büro nur vorgelegt, nicht liegen lassen. Im Falle einer Kündigungsschutzklage braucht der Anwalt das Kündigungsschreiben. Es könnten sich auch formelle Fehler „eingeschlichen“ haben.

Kündigung

by Christian time to read: 3 min
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