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Dokumentation ist wichtig

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Wer hier schon länger mit liest, weiß auch das ich die eigene Dokumentation in Sachen Arbeitszeit propagiere.

Und das nicht erst, seid es den Mindestliohn gibt.

Gerade wenn man einen Arbeitsvertrag hat, der eine Pauschale Bezahlung der Tätigkeiten vorgibt (auch das ist nicht immer korrekt) und die Wöchentliche Arbeitszeit auf beispielsweise 42 Stunden vorgegeben ist, muss der Fahrer, wenn er denn geleistete Überstunden bezahlt haben will, diese auch Nachweisen.

Dazu ist es Notwendig, das eine Lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit seitens des Fahrers vorgelegt werden kann.

FahrerkarteWie man das macht, ist jedem selber überlassen.
Ich persönlich führe „Buch“ über meine Stunden und lese zusätzlich noch privat meine Fahrerkarte aus. Für letzteres habe ich mir das Programm Globofleet für rund 100€ gekauft.

Und wer sich jetzt fragt, ob man das überhaupt darf….

Ja, man darf. Der Arbeitgeber darf einem nicht verbieten die eigene Fahrerkarte privat auszulesen. Denn, die Fahrerkarte ist Personenbezogen und nicht an eine Firma gebunden.

Viele Arbeitgeber die dies verlangen, wollen viel lieber, das der Fahrer keine Stunden nachweisen kann und somit auch keine Möglichkeit hat, diese einzuklagen.

Doch die Fahrerkarte gibt ja nur an, ob man gefahren ist, Pause gemacht hat oder „andere“ Tätigkeiten ausgeübt hat.

Ich habe dafür noch extra eine Excel Tabelle gebastelt, in der ich Beginn und Ende der Arbeitszeit eintragen kann und Spaßeshalber auch noch die Gefahrenen Kilometer am Tag. Ebenso meine Tätigkeiten kann ich da eintragen.

Da ich nur den Regelspesensatz von 12 bzw. 24 € bekomme, lasse ich mir sofort mit ausrechnen welche Spesen ich an dem Tag zu bekommen habe. Auch die Arbeitszeit wird in Tages und Nachtstunden unterteilt sowie im Gesamten zusammengerechnet.

So kann ich sehen, wie viele Stunden ich im Monat wirklich geleistet habe.

Die Tabelle ist zwar noch Verbesserungswürdig, doch Sie leistet im Grunde erstmal das, was ich will.

Wer möchte kann sich diese Tabelle hier runterladen und selber nutzen und verändern.

Stundenzettel_2015_2 Die Tabelle ist mit Excel 2013 geschrieben, nur so als Information, falls die Datei bei älteren Excel Versionen Probleme macht.

Ich möchte noch darauf hinweisen, das die Tabelle nicht auf den Mindestlohn ausgelegt ist, sondern nur die Möglichkeit besteht, die Arbeitszeiten generell zu erfassen.

  1. Gregor Ter Heide

    hi Christian
    neue Gestaltung der Blog-Seite ?

    „Dokumentation in Sachen Arbeitszeit“ ist ein gutes Thema, denn ich kenne noch andere Kollegen, die sich selbst überprüfen. Bei Verstößen iZm. dem ArbZG, haftet wie du weist, nur der AG und iZm. der
    VO (EG) 561/2006 natürlich beide, nur der AG etwas mehr.

    Der EuGH hat in seinem Urteil C-394/92 den Begriff „tägliche Arbeitszeit“ definiert und die Kontrollbehörden sollten die Bestimmungen dieser Verordnung im Lichte seiner Definition auslegen. Die „tägliche Arbeitszeit“ beginnt in dem Moment, in dem der BKF nach einer wöchentlichen oder täglichen Ruhezeit den Fahrtenschreiber nach dem Nachtragen in Gang setzt.
    vgl. EuGH C-394/92  vom 09.06.1994 – Leitsatz zur Definition tägliche Arbeitszeit
    vgl. EuGH C-235/94 vom 09.11.1995 – Notstandklausel Art. 12 VO (EG) 561/2006

    Beim „Recht und Anspruch“ des BKF, klaffen Theorie und Praxis sehr weit auseinander. Es sind und bleiben beim BKF immer zwei extrem verschiedene Welten, die einfach nicht zusammen passen wollen. Das bedeutet, dass weiterhin zwei unterschiedliche berufliche Rechts- Pflichten und Rechts- Ansprüche, derzeit (noch) einfach nicht vertragen können.

    Theoretisch dürfte der BKF nach den Gesetzen und Verordnungen, rein rechnerisch – inkl. 35 Tage Urlaub, 12 Feiertage, Sonntage usw. – nur noch 7,44 Monate tatsächlich beschäftigt werden.

    Praktisch darf der BKF nach den Gesetzen und Verordnungen, nur ca. 3 Wochen im Monat, oder innerhalb von 4 Monaten, nur 3 Monate unterwegs sein bzw. beschäftigt werden.

    Somit wäre automatisch die Möglichkeit zum Opt-out bei der Arbeitsbereitschaft bzw. für die ganzen Arbeits- und Bereitschaftszeiten ausgeschlossen. Sollte der BKF mehr wie 7,44 Monate beschäftigt werden, wäre es theoretisch, eine un- gesetzliche bzw. widerrechtliche Tätigkeit, wobei er zur Zeit, jeden Monat 1 Woche ohne Aufzeichnung im Digi-Tacho unterwegs und somit widerrechtlich ohne Bezahlung ist.

    Das Resümee der Dokumentation zu den Aufzeichnungen iZm. Arbeitsbereitschaft ist, dass der BKF im Versicherungstechnischen Bereich nach CMR und HGB seinen LKW nicht unbeobachtet lassen darf. Das bedeutet er muss aus Haftungsgründen wegen der Transportversicherung, immer am LKW bzw. im Fahrerhaus arbeitsbereit sein, weil er dort auch immer bleiben muss.

    • Moin Gregor,

      ja ich dachte mir mal so nach einem Jahr könnte man mal was neues benutzen. Ganz zufrieden bin ich damit noch nicht.

  2. Gregor Ter Heide

    hi Christian
    neue Gestaltung der Blog-Seite ?

    "Dokumentation in Sachen Arbeitszeit" ist ein gutes Thema, denn ich kenne noch andere Kollegen, die sich selbst überprüfen. Bei Verstößen iZm. dem ArbZG, haftet wie du weist, nur der AG und iZm. der
    VO (EG) 561/2006 natürlich beide, nur der AG etwas mehr.

    Der EuGH hat in seinem Urteil C-394/92 den Begriff „tägliche Arbeitszeit“ definiert und die Kontrollbehörden sollten die Bestimmungen dieser Verordnung im Lichte seiner Definition auslegen. Die „tägliche Arbeitszeit“ beginnt in dem Moment, in dem der BKF nach einer wöchentlichen oder täglichen Ruhezeit den Fahrtenschreiber nach dem Nachtragen in Gang setzt.
    vgl. EuGH C-394/92 vom 09.06.1994 – Leitsatz zur Definition tägliche Arbeitszeit
    vgl. EuGH C-235/94 vom 09.11.1995 – Notstandklausel Art. 12 VO (EG) 561/2006

    Beim „Recht und Anspruch“ des BKF, klaffen Theorie und Praxis sehr weit auseinander. Es sind und bleiben beim BKF immer zwei extrem verschiedene Welten, die einfach nicht zusammen passen wollen. Das bedeutet, dass weiterhin zwei unterschiedliche berufliche Rechts- Pflichten und Rechts- Ansprüche, derzeit (noch) einfach nicht vertragen können.

    Theoretisch dürfte der BKF nach den Gesetzen und Verordnungen, rein rechnerisch – inkl. 35 Tage Urlaub, 12 Feiertage, Sonntage usw. – nur noch 7,44 Monate tatsächlich beschäftigt werden.

    Praktisch darf der BKF nach den Gesetzen und Verordnungen, nur ca. 3 Wochen im Monat, oder innerhalb von 4 Monaten, nur 3 Monate unterwegs sein bzw. beschäftigt werden.

    Somit wäre automatisch die Möglichkeit zum Opt-out bei der Arbeitsbereitschaft bzw. für die ganzen Arbeits- und Bereitschaftszeiten ausgeschlossen. Sollte der BKF mehr wie 7,44 Monate beschäftigt werden, wäre es theoretisch, eine un- gesetzliche bzw. widerrechtliche Tätigkeit, wobei er zur Zeit, jeden Monat 1 Woche ohne Aufzeichnung im Digi-Tacho unterwegs und somit widerrechtlich ohne Bezahlung ist.

    Das Resümee der Dokumentation zu den Aufzeichnungen iZm. Arbeitsbereitschaft ist, dass der BKF im Versicherungstechnischen Bereich nach CMR und HGB seinen LKW nicht unbeobachtet lassen darf. Das bedeutet er muss aus Haftungsgründen wegen der Transportversicherung, immer am LKW bzw. im Fahrerhaus arbeitsbereit sein, weil er dort auch immer bleiben muss.

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by Christian time to read: 3 min
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