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Führerscheinkontrolle, darf der das?

Immer wieder taucht die Frage auf, ob Firmenmitarbeiter meinen Führerschein kontrollieren dürfen.

Hier gibt es ein klares Ja. Das ganze ist rechtlich durch das Hausrecht abgesichert. Die definition des Hausrechtes besagt:

Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches (Hausfrieden), und die Befugnis, frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird, sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z. B. von der Bezahlung eines Eintrittspreises). Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.

Führerscheinkontrolle ist Rechtens, aber…

Wie oben im Zitierten Text bereits vermerkt ist, kann das Zutrittsrecht zu einem Betriebsgelände oder Privatgrundstück von gewissen Bedingungen abhängig gemacht werden.

Bedeutet nichts anderes: Wenn die Geschäftsführung eines Betriebes den Mitarbeitern auferlegt hat, den Führerschein eines jeden zu kontrollieren, der dort mit einem Fahrzeug um Einlass bittet, dann dürfen die das auch.

Jetzt kommt das ABER…

ABER… Das Vorzeigen des Führerscheins ist kein muss. Es ist freiwillig. Allerdings muss man dann auch damit rechnen, dass im Falle einer Weigerung kein Zutritt gewährt wird, oder gar ein Hausverbot erfolgt.

Führerscheinkontrolle, darf der das?

by Christian time to read: 2 min
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