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Wochenendruhezeit oder Wochenruhezeit

Nicht erst seid erneut die Diskussionen um das „Verbot“ des Nächtigens im LKW am „Wochenende“ in Deutschland aufgeblüht sind, oder der Grund das vor kurzem 6 Fahrer auch wegen diesem Thema in Berlin waren, sind diese beiden Begriffe unter den Fahrern weit verbreitet.

Viele Fahrer sind der Meinung das man sein „Wochenende“ auch nur an einem solchen vollziehen kann, doch das ist laut VO561/2006/EG falsch gedacht.

Doch wie heißt es nun richtig und was ist mit dem geplanten Verbot?

Email aus MünsterNun, richtig heißt es Wochenruhezeit. Und diese kann man nicht nur an einem belieben Tag in der Woche einlegen, nein, man unterscheidet auch noch zwischen einer Regulären Wochenruhezeit (min. 45 Stunden) und einer verkürzten Wochenruhezeit (min. 24 Stunden). Letzteres darf alle 14 Tage im LKW verbracht werden, wie man in der Email aus Münster ja lesen kann. Und diese Anfrage stellte ich bereits 2013 als das ganze Thema noch nicht so „Akut“ in der Fahrerwelt war.

Zudem „geplanten“ Verbot… Wie aus der obigen Email ersichtlich ist, ist das Verbot ein alter Hut. Im Prinzip schon seid dem die VO 561/2006/EG raus ist. Man kann jetzt hier sagen, das die in Brüssel das ganze extra Schwammig vormuliert haben, um den Mitgliedsstaaten da einen gewissen Spielraum zu lassen für eigene „Kreationen“. Doch eigentlich ist es dort schon klar definiert was erlaubt ist, auch wenn einige das anders sehen.

Denn in Artikel 8 Abs. 8 steht es ja exakt drin:

(8) Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am
Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche
Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden
, sofern das Fahrzeug über
geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.

Die relevanten Fakten habe ich hier mal Fett makiert. Da hier ausschließlich von den Reduzierten Wochenruhezeiten die Rede ist, schließt das die Regulären Wochenruhezeiten automatisch aus.
Versäumt wurde hier jedoch auch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zGG. mit einzubeziehen, weil das Nomadentum ist nicht nur auf die LKW’s begrenzt.

Weiterhin ist mit dem „geplanten Verbot“ angedacht, das Sozialdumping einzugrenzen, so das Osteuropäische Spediteure nicht auf Kosten der Fahrer Ihren „Wettbewerbsvorteil“ nutzen können. Und wenn, dann gilt das für alle Fahrer. Das Image mit den fahrenden Seelenverkäufern trägt sein übriges dazu bei, das die Fahrzeuge auch mal auf den Firmengelände zur Inspektion zu sehen sind. Und das regelmäßig.

Wobei gerade diesen Punkt halte ich für ein Gerücht. Was nützt es, wenn die Fahrzeuge raus aus Deutschland sind, aber ansonsten in einem beliebigen Osteuropäischen Land zwischen geparkt werden?! Richtig, Nix.

Fazit des ganzen….

Auf der einen Seite wird gejammert, das uns die Billigspediteure die Touren wegnehmen, unsere Arbeitsplätze gefährden und das da mal jemand einen Riegel vorschieben soll. Doch auf der anderen Seite will man weiterhin das Recht haben, für Wochen / Monate wenn nicht gleich das ganze Jahr über nur im LKW bleiben zu dürfen und keiner sollte einem Vorschreiben wo er die Pausen zu machen hat.

Doch ich sehe es so: Man kann dem einen nicht was verbieten, was man anderen erlaubt. Entweder ich will weiterhin als Deutscher Kraftfahrer arbeiten können und das zu noch halbwegs vernünftigen Löhnen, oder man sucht sich in ein paar Jahren besser was, wo man wenigstens noch LKW’s beladen darf um mit Tränen in den Augen daran zu denken, wie es einmal war, selber son Bock fahren zu können.

Klar ich fahre nur noch Nahverkehr. Aber auch hier frage ich mich, wie lange noch.

Wochenendruhezeit oder Wochenruhezeit

by Christian time to read: 5 min
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