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Schneeräumgerüste – Die einzige Alternative für den Winter?

Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2024

Wie jedes Jahr diskutiert man über das Thema, was scheinbar viele LKW-Fahrer nicht in den Schädel bekommen wollen. Eisplatten und die damit verbundenen Gefahren.
Es ist ja nicht das so, dass es in dieser »Saison« schon zu Unfällen gekommen ist, aber scheinbar muss man das Thema im halbjährlichen Takt immer wieder aufs neue aufgreifen, damit es auch eines Tages der letzte verstanden hat.

Unfälle auf den Autobahnen


Unfälle passieren täglich auf der Autobahn. Viele davon sind vermeidbar, allein nur schon dadurch, dass man als Fahrzeugführer (egal, welches Fahrzeug man im Straßenverkehr bewegt) seinen Verpflichtungen nachkommt. Gerade jetzt in dieser Jahreszeit ist es bei Fahrzeugaufbauten akut, hier mal nachzuschauen, ob da nicht was drauf liegt, was nicht nur herunterfallen könnte, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann.

Eisplatten – Jedes Jahr aufs neue ein Thema

Das Traurige daran ist ja, es ist ein Thema, was jedes Jahr zur selben Zeit immer wieder kommt. Auch wenn aktuell der Klimawandel in aller Munde ist, so haben wir hier in Deutschland immer noch jedes Jahr zur selben Zeit Winter. Und genauso gibt es jedes Jahr die gleichen Leute, die sich der Verantwortung durch lahme immer wiederkehrende Ausreden vor der Verantwortung drücken wollen.

Schneeräumgerüste – Das angepriesene Allheilmittel

Sicherlich, die Gerüste sind ein Mittel von vielen, was bei der Beseitigung von Schnee und Eismassen auf den Aufbauten hilft. Doch egal wo man was zum Thema Eisplatten lesen kann und auch selbst die Fachpresse greift bei diesem Thema nur die Gerüste auf, wenn man keins in der unmittelbaren Nähe hat, nützen die einem nichts.

Denn, rein rechtlich gesehen, darf ich mit dem Fahrzeug erst gar nicht losfahren, wenn ich nicht sichergestellt habe, dass von meinem Fahrzeug keine Gefahr ausgeht. Heißt also: vor Fahrtantritt erst mal runter mit dem Mist. Eine andere Möglichkeit(en) gibt es da nicht!

Alternativen werden oftmals vergessen oder unter den Tisch fallengelassen

Ich bin einer der wenigen, der immer und immer wieder die Alternativen aufzeigt.
Schneeräumgerüste, sofern man auf dem Parkplatz, wo man gerade steht, eines hat, ist super. Doch was macht man, wenn keines da ist?
Das wird immer wieder vergessen. Warum nur?

Dabei gibt es sinnvolle Alternativen, die man immer nutzen kann. Es gibt Leitern, die speziell für diesen Zweck entwickelt wurden und sogar von der BG abgesegnet sind. Heißt also: Man ist versichert, wenn man die Leitern gemäß der UVV benutzt!

Dann gibt es da noch den RSAB. Den Roof Saftey Airbag. Ein Luftschlauch, der bei Planenaufbauten unters Dach montiert und mittels der eigenen Luft des Fahrzeuges aufgeblasen wird. Und damit das ganze auch funktioniert: dann wenn man sich auf den Parkplatz stellt um seine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit einlegt und nicht erst morgens, in der Hoffnung das Teil zerstört die Eisplatten. Das kann der Schlauch NICHT!

Aber mein Chef…..

Ist dann auch wieder eine der beliebten Ausreden: Mein Chef bezahlt das nicht und ich sehe es nicht ein, das von meinem eigenen Geld zu finanzieren.

Oder auch immer wieder gerne als Ausrede genommen: Solange der Unternehmer nicht per Gesetz verpflichtet ist, da was zu unternehmen, passiert ohnehin nichts.

Zu Punkt eins kann ich da das Deminimies Förderprogramm des Bundesamtes für Güterkraftverkehr empfehlen. Durch dieses Förderprogramm kann sich der Unternehmer das ganze subventionieren lassen.
Um es mal in Zahlen auszudrücken: Pro Jahr und pro Fahrzeug kann der Unternehmer 2000 € oder 33.000 € insgesamt für Maßnahmen beantragen.

Darunter fallen bspw. Weiterbildungen, Arbeitskleidungen, Dinge, die das Fahrzeug sicherer machen, wie der RSAB und / oder die oben erwähnte Leiter.

Zu Punkt 2: Zum Glück gibt es bereits die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers. Diese findet sich in den Paragrafen § 31 StVZO und § 69a der StVZO.

Zum Abschluss

Schneeräumgerüste haben Ihren Vorteil und auch ihren Nachteil.
Der Vorteil ist, der Fahrer muss nicht erst eine Leiter rauskramen, um ans Dach zu kommen.

Eine aktuelle Liste der Standorte dieser Gerüste findet man z. B. hier zum Download. Aktuell ist diese leider nicht. Man sollte dann auch zusehen, dass man dort einen Parkplatz bekommt. Denn erst Hinfahren ist nicht gestattet.

Und das ist auch gleichzeitig wieder der Nachteil. Sie sind stationär und viele Kollegen parken die Dinger einfach zu.

Es kann hier nur ein Weg durch die Mitte geben. Schneeräumgerüste dann nutzen, wenn man gerade eines »neben sich« hat, ansonsten Leiter und RSAB. Es wird sich mit Sicherheit eine Möglichkeit finden, die Leiter entsprechend am Fahrzeug zu befestigen und vor allem, gegen Diebstahl zu sichern.

Kleine Anmerkung noch: Wenn trotz der Verpflichtung des Arbeitgebers nichts unternommen wird, ist es letztlich der Fahrer, der die Karre stehen lassen muss. Arbeitsverweigerung kann man einem zwar dann vorwerfen, doch ist das ein haltloser Vorwurf. Arbeitsverweigerung wäre es nur dann, wenn der Chef einem die Gerätschaften zur Verfügung stellt und sich der Fahrer weigert diese zu nutzen und seiner eigenen Verpflichtung nach § 23 StVO nachzukommen. Hat man die Gerätschaften nicht bekommen und lässt aus diesem Grund die Kiste stehen, ist das keine Arbeitsverweigerung, da man seiner Verpflichtung nachkommt, ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht in den Straßenverkehr zu bringen. Dass der Karren vielleicht gültigen TÜV und SP hat, spielt dabei keine Rolle.

Schneeräumgerüste – Die einzige Alternative für den Winter?

by Christian time to read: 7 min
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