Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Umweltschutz und Sicherheit

Das De-minimis Förderprogramm gibt es nicht mehr. Zumindest unter dem Namen nicht. Das Kind brauchte einen neuen, aussagekräftigeren Namen. Also taufte man es Umweltschutz und Sicherheit. Nun ja, wenn es etwas bringt, man wird seine Gründe dafür gehabt haben. Kostet diese Umbenennung Geld? Sicher bin ich mir nicht, aber vorstellen kann ich es mir.

Der Grund war oder ist, dass der Name De-minimis keinen Rückschluss auf die Ziele oder den Inhalt des Förderprogramms zulässt. Um die Wahrnehmung zu verbessern, hat man sich zu einer Umbenennung entschlossen. Daher heißt das ganze jetzt Umweltschutz und Sicherheit (US).

Das Service Portal ist aktuell bislang nicht zu 100 % auf diesen Namen umgestellt, es kann also vorkommen, dass unter verschiedenen Posten noch das Kürzel DM anstatt US stehen wird. Wundert auch nicht. Auch 1 Jahr nach der Umbenennung von BAG zu BALM, sind bisher nicht alle Fahrzeuge umgeklebt worden. Es fahren immer noch welche mit BAG Aufdruck herum.

Was ändert sich

Bis auf den Namen und die Fördermethode ändert sich nichts. Der BGL hatte zwar gefordert, dass die Subventionsgelder aus dem De-minimis Programm erhöht werden, doch dem ist man nicht nachgekommen. Es gelten immer noch 2.000 € pro Fahrzeug oder eine Gesamtsumme von 33.000 € pro Jahr. Das bedeutet, ein Fuhrpark mit 16,5 ziehenden Einheiten bekommt noch für alle Fahrzeuge Geld. Alles, was größer ist, fällt hinten rüber.

Windhundverfahren

Mit der Förderperiode 2024 (Die Antragsfrist beginnt am 05.02.2024 und endet am 31.05.2024) wurde wieder das sog. Windhundverfahren eingeführt. Heißt, wenn der Topf leer ist, ist er leer. Oder wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Was wird gefördert

Eine Liste mit förderfähigen „Maßnahmen“ gibt es auf der Seite des BALMs. Alles jetzt hier aufzulisten, würde den Rahmen sprengen.

Ebenso eine umfassende Erklärung zum neuen Förderprogramm. Dort ist auch erklärt, wer Fördergelder bekommt und wer nicht. So wie auch schon bei De-minimis gehen Unternehmen, die zwar eigene Auflieger, aber keine eigenen Zugmaschinen haben, wieder einmal leer aus. Man muss min. eine eigene Zugmaschine haben, bei der man auch als Halter eingetragen ist, dann kann man für Leasing oder Mietfahrzeuge ebenfalls Förderungen erhalten.

Umweltschutz und Sicherheit

by Christian time to read: 3 min
0