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De-minimis Förderprogramm

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Das De-minimis Förderprogramm ermöglicht Speditionen, Ihren Fuhrpark und Mitarbeiter durch staatliche Zuschüsse mit Dingen auszurüsten, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Wie und was gefördert wird, will ich hier erklären.

Genaueres kann man auch der Förderrichtlinie BAnz AT 05.01.2016 B4 entnehmen. Diese werde ich am Ende des Artikels verlinken.

Wer ist berechtigt

Um in den Kreis der Zuwendungsberechtigten zu kommen, muss man ein nach § 1 GüKG Unternehmen, welches im Güterkraftverkehr tätig ist, Halter und / oder Eigentümer von in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sein.

Als schwere Nutzfahrzeuge gelten nach der Förderrichtlinie vom 15.12.2015 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von min. 7,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge müssen ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sein.

Natürlich gibt es auch die nicht Berechtigten. Hierzu zählen Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder
gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird und / oder an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt
sind.

Was wird denn nun gefördert

Da ich oben schon die Förderrichtlinie genannt habe, gibt es dazu auch einen Maßnahmenkatalog. Diesen kann man sich in PDF Form hier anschauen und ausdrucken oder speichern.

Um das mal grob zu beschreiben:

Maßnahmen, die der Sicherheit des Fahrzeuges und des Straßenverkehrs dienen. Hierzu zählen vordergründig die hier im Blog immer wieder genannten Hilfsmittel zu Beseitigung von Schnee und Eis auf den Fahrzeugaufbauten, Reifen, Navigationsgeräte, ergonomische Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes, Diebstahlschutz, Arbeitskleidung, Weiterbildungen von Mitarbeitern, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Was wird nicht gefördert

Gefördert werden keine Maßnahmen, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind. Da ich oben was von Weiterbildungen von Mitarbeitern geschrieben habe, die Module, die wir alle 5 Jahre haben müssen, zählen nicht dazu, da diese vom Gesetz her vorgeschrieben sind.

Wie hoch sind die Fördermittel

Der maximale Höchstbetrag pro Fahrzeug und Jahr beträgt 2.000 € allerdings auch nicht mehr als 33.000 € pro Unternehmen. Heißt also, wenn ein Unternehmer 130 Fahrzeuge hat, bekommt er trotzdem nur 33.000 € obwohl er eigentlich aufgrund der Fahrzeuganzahl 260.000 € bekommen müsste.

Hier noch mal die Förderrichtlinie BAnz AT 05.01.2016 B4 als PDF: Klick mich

Da es ja gerade beim Thema Schnee und Eis immer wieder die Sorte Fahrer gibt, die sich alleingelassen fühlt, nicht weiterweiß, sollte dieser Artikel hoffentlich Klarheit bringen. Jetzt bei diesem Thema ist der Unternehmer in der Pflicht, Hilfsmittel zu besorgen.

Bildquellen

  • RSAB im Einsatz: Bildrechte beim Autor

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De-minimis Förderprogramm

by Christian time to read: 3 min
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